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„Unter Deutschen“: Drei Tipps für den Kauf von Immobilien in der Türkei

Dort leben, wo andere Urlaub machen! Viele Deutsche träumen von einem Eigenheim in der Türkei. Drei Tipps, die man beim Kauf umsetzen sollte!

Unter Deutschen
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Unter Deutschen Folge 21: Drei Tipps für den Immobilien-Kauf in der Türkei

In der neuen Folge von „Unter Deutschen“ erklärt Chefreporter Metin Gülmen, was man beim Immobilien-Kauf in der Türkei beachten sollte.

Dort leben, wo andere Urlaub machen! Viele Deutsche, vor allem diejenigen mit türkischem Migrationshintergrund, träumen von einer eigenen Immobilie in der Türkei – egal, ob für die Rente, den Urlaub oder zur Vermietung. Grundsätzlich kann jeder Ausländer Eigentum in der Türkei erwerben.

Doch es gibt einige Dinge beim Kauf einer Wohnung, eines Hauses oder auch eines Grundstücks, auf die man als Deutscher unbedingt achten muss. Denn klar ist: Am Bosporus laufen die Geschäfte dann doch etwas anders ab als hier in Deutschland, wie „Unter Deutschen“ erklärt.

„Unter Deutschen“: Drei Tipps für den Kauf von Immobilien in der Türkei

Jeder Immobilien- und Grundstückskauf in der Türkei findet vor dem zuständigen Grundbuchamt statt. Wer Türkisch nicht perfekt beherrscht, sollte einen vereidigten Dolmetscher dabei haben. Denn juristisches Türkisch ist wie auch juristisches Deutsch schwer zu verstehen. Der Dolmetscher kostet zwar paar Euro, es lohnt sich aber. Denn wenn er dabei ist, wird der Kauf erst mit seiner Unterschrift wirksam – man wird so nicht über den Tisch gezogen, weil man was missverstanden hat.

Und auch die Rolle des Notars ist nicht unerheblich. In Deutschland braucht man ihn – denn er beurkundet Kaufverträge für Grundstücke und Immobilien. In der Türkei dagegen darf der Notar keine Kaufhandlung durchführen. Man geht nur zu ihm, um das Verkaufsversprechen des Verkäufers zu besiegeln.

Nicht den Kaufpreis sofort zahlen

Wichtig: Der Käufer sollte im eigenen Interesse selbst prüfen lassen, ob beispielsweise im Grundbucheintrag Steuerschulden oder Hypotheken vorliegen. Und ob der Verkäufer auch wirklich der Besitzer der Immobilie oder des Grundstücks ist – sicher ist sicher!


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Experten empfehlen außerdem, die Zahlung der Kaufsumme nicht sofort zu leisten. Denn oft verlangt der Verkäufer den Kaufpreis bei der Abwicklung vor dem Grundbuchamt. Stattdessen sollte man als Käufer zunächst eine Sicherheit wie einen Scheck anbieten. Die eigentliche Zahlung sollte erst geleistet werden, wenn eine Absicherung im Grundbuch eingetragen wurde. Die kann man verlangen und einsehen!

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