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Urlaub auf Mallorca: Welche Ferienunterkünfte dürfen künftig gemietet werden? Gericht spricht Hammer-Urteil

Urlaub auf Mallorca: Welche Ferienunterkünfte dürfen künftig gemietet werden? Gericht spricht Hammer-Urteil

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Mallorca: Das sind die Hotspots der beliebten Ferieninsel

Urlaub auf Mallorca: Welche Ferienunterkünfte dürfen künftig gemietet werden? Gericht spricht Hammer-Urteil

Mallorca: Das sind die Hotspots der beliebten Ferieninsel

Ferienunterkünfte für den Urlaub auf Mallorca gibt es für jeden Geschmack. Jetzt könnte ein Gerichtsurteil für noch mehr Flexibilität sorgen.

Es ermöglicht Urlaub auf Mallorca dort, wo er bisher nur mit Einschränkungen gebucht werden konnte. Darüber berichtet die „Mallorca Zeitung“.

Urlaub auf Mallorca: Welche Ferienunterkünfte kommen in Zukunft in Frage?

Laut des Obersten Gerichtshofs der Balearen sei das Verbot, Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern zu vermieten, illegal. Diese Regel der Stadtverwaltung von Palma verletze europäische Grundsätze, heißt es in dem Bericht. Es sei „unnötig“, um die Ziele der Stadtverwaltung zu erreichen.

Die sorgt sich vor allem darum, dass die Mieten in der Stadt für die Anwohner durch weitere Ferienwohnungen für Touristen unbezahlbar werden. Mehr Platz für Touristen bedeutet eben gleichermaßen weniger Platz für die Mallorquiner. Wegen der erwarteten Wohnungsknappheit steigen die Preise.

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Das ist die Baleareninsel Mallorca:

  • Mallorca ist eine Insel im westlichen Mittelmeer, gehört zu Spanien
  • ist etwa 170 Kilometer vom Festland entfernt
  • Einwohner rund 923.000 Menschen (Stand 2020)
  • Hauptstadt der Insel heißt Palma, dort spricht man auch Katalanisch
  • größte Insel, die zu Spanien gehört

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Durch das neue Urteil sollen die Touristen allerdings doch die Möglichkeit bekommen, inmitten Einheimischer zu nächtigen. Doch der Bürgermeister von Palma hat angekündigt, Widerspruch gegen das Urteil einzulegen.

„Es wird auch weiterhin keine Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern in Palma geben“, sagte er der „Mallorca Zeitung“. Er bezog sich in dem Bericht außerdem auf die touristischen Rahmengesetze, die der Inselrat bereits 2018 verabschiedet hat.

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Sie besagen, dass ein Verbot für die Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern dann in Kraft tritt, sobald der Oberste Gerichtshof die bisherige Regel aufhebt.

Die besagt: Eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus darf für bis zu 60 Tage pro Jahr an Touristen vermietet werden. Diese Obergrenze fällt mit dem neuen Urteil weg. (vh)