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Urlaub auf Mallorca: Frau darf nicht in den Flieger – weil ihr Ausschnitt zu tief ist

Diese Frau kam erholt aus ihrem Urlaub auf Mallorca, als ihr plötzlich der Zutritt zum Flieger verwehrt wird. DAS steckt dahinter.

Urlaub auf Mallorca: Frau darf aufgrund ihres Kleidungsstils nicht einsteigen
© IMAGO/Steinsiek.ch

Urlaub: Das sind die beliebtesten Reiseziele der Deutschen

Die Sommerzeit ist bei vielen Deutschen Urlaubszeit. Dann stellt sich die große Frage nach dem Ziel. Strand, Berge oder doch ein Städtetrip? Wir zeigen Dir die beliebtesten Reiseziele der Deutschen im Jahr 2022.

Wer einen Urlaub auf Mallorca plant, der kann sich meist über eine kurze Anreisedauer per Flugzeug freuen. Außerdem starten die Flieger von vielen großen Airports in ganz Deutschland, sodass eine umständliche Anreise per Zug meist nicht nötig ist. Also Handgepäck unter den Arm, ins Flugzeug und wenig später am Zielort ankommen?

Von wegen, denn dieser Urlauberin wurde die Reise kurz vor Abflug verwehrt. Der Grund? Ihren Kleidungsstil hielt einer der Flughafen-Mitarbeiter für unangemessen. Das steckt dahinter.

Urlaub auf Mallorca:

Während der ein oder andere für eine Flugzeugreise ein möglichst komfortables Outfit auswählt, in dem es sich auf den engen Sitzen lange aushalten lässt, leben andere ganz nach dem Motto „Der Weg ist das Ziel“ und achten auch bei der Anreise auf einen auffallenden Kleidungsstil. Dass es anscheinend auch Kleidung gibt, die der ein oder andere am Flughafen für unangemessen hält, war DIESER Passagierin bislang jedoch wohl nicht klar.

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Die Frau wollte mit der Billigfluggesellschaft Vueling Airlines von ihrem Urlaub auf Mallorca zurückkehren und traf dafür rechtzeitig am Flughafen ein, um von Palma nach Barcelona zu fliegen. Aus einem Bericht der „Mallorca Zeitung“ geht hervor, die Frau sei bereits am Gate von einem der Mitarbeitenden gestoppt worden, da ihr Outfit zu freizügig wäre. Der Angestellte argumentierte, „ihr Ausschnitt sei zu tief“, heißt es im „Express“. Die Passagierin versuchte noch lautstark dagegen zu argumentieren – vergebens. Sie durfte ihren Flug nicht wahrnehmen.


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Darauf hin schaltete sich schließlich der spanische Verbraucherschutzverband Facua ein und meldete den Vorfall bei der Behörde für Flugsicherheit (AESA). Diese stufte das Verhalten des Mitarbeiters „als diskriminierend und sexistisch ein“, heißt es im „Express“ weiter und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 28.000 Euro gegen die Fluggesellschaft. Ob die spanische Low-Cost-Airline Vueling die Entschädigung tatsächlich an die Passagierin gezahlt hat, bleibt unklar.