Veröffentlicht inVermischtes

Urlaub: EU-Land verhängt striktes Verbot – es betrifft alle Touristen

Viele Deutsche machen gern Urlaub in Polen. Doch nun tritt ein Gesetz in Kraft, bei dem Touristen aufpassen müssen.

© imago/BE&W

Urlaub für wenig Geld: Das sind die zehn günstigsten Reiseziele Europas

Urlaub kann teuer sein. Aber es geht auch anders. Wir verraten die zehn günstigsten Reiseziele in Europa.

Hier müssen Touristen bei ihrem nächsten Urlaub besonders vorsichtig sein! Gerade im Frühjahr zieht es viele Deutsche in Nachbarländer wie den Niederlanden oder Polen. Vor allem Letzteres lockt mit der polnischen Ostsee zahlreiche Touris an.

Doch nicht nur mit schönen Stränden kann Polen glänzen ­– auch mit historischen Städten und viel Kultur hat das Land so einiges zu bieten. Sollte Touristen ihr nächster Urlaub in eine polnische Stadt ziehen, müssen sie ab sofort auf eine wichtige Sache achten!

Hier müssen Urlauber in Polen aufpassen

Seit Donnerstag (17. April) ist es offiziell: Wie mehrere polnische Medien berichten, darunter „tvn24.pl“, tritt ein Erlass des polnischen Verteidigungsministeriums über die Regeln für das Fotografieren und Filmen von öffentlichen Objekten der kritischen Infrastruktur in Kraft. Betroffen sind insgesamt rund 25.000 Einrichtungen, Gebäude, Anlagen oder Geräte in ganz Polen. Erwischen Beamte Touris beim Fotografieren dieser Objekte ohne Erlaubnis, wird das Ganze mit einer Geldstrafe oder einer Festnahme geahndet.

+++Urlaub: Betrüger wollen abkassieren! Auf SIE haben sie es abgesehen+++

So dürfen Urlauber unter anderem keine gekennzeichneten militärischen Anlagen, Brücken und Tunnel, Eisenbahnen und Züge, Flughäfen und Häfen sowie Regierungsgebäude einschließlich Gebäuden der Nationalbank ablichten. Wer trotz des Verbots die Kamera zückt und erwischt wird, muss in schweren Fällen auch mit Geldstrafe in Höhe von bis zu 4.600 Euro oder einem Arrest zwischen fünf und 30 Tagen rechnen.

Verbot richtet sich gegen feindliche Spionage

Doch Touristen müssen jetzt nicht überall vorsichtig sein – denn nur deutlich gekennzeichnete Objekte fallen unter das Gesetz. „Die Vorschriften besagen, dass Einrichtungen aufgrund von Bedrohungen für die Sicherheit der Einrichtung gekennzeichnet werden können. Das bedeutet also nicht, dass das fragliche Verbot zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnungen für alle diese Einrichtungen gilt und dass die für ihren Schutz zuständigen Behörden in begründeten Fällen auf dieses Instrument zurückgreifen können“, erklärt das Ministerium für nationale Verteidigung gegenüber dem polnischen Onlineportal.


Mehr News:


Mit dem Foto-Verbot möchte sich Polen vor allem auch gegen feindliche Spionage wehren. Daher diene die neue Verordnung dazu, „angesichts der instabilen internationalen Lage kritische Infrastrukturen stärker vor äußeren Betrachtern zu schützen“.