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Urlaub wird zum Albtraum – Experte nimmt Touristen alle Hoffnungen! „Enttäuschend“

Für viele Touristen kann der Urlaub schnell zum Albtraum werden. Die einzige Hoffnung: Die Geld-Zurück-Garantie. Doch auf die ist nicht immer Verlass.

© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Urlaub: Das sind die beliebtesten Reiseziele der Deutschen

Die Sommerzeit ist bei vielen Deutschen Urlaubszeit. Dann stellt sich die große Frage nach dem Ziel. Strand, Berge oder doch ein Städtetrip? Wir zeigen Dir die beliebtesten Reiseziele der Deutschen im Jahr 2022.

Viele hat es in den Sommerferien bereits in den Urlaub gezogen, bei anderen steht die Reise erst noch bevor. Auch in diesem Jahr ist neben dem Pauschal-Urlaub am Mittelmeer eine Camping-Reise mehr als beliebt bei den Deutschen.

Doch schnell kann die vermeintliche Traumreise zum Albtraum werden. Denn gerade in fremden Ländern stellen viele Touristen vor Ort gerne mal fest, dass die Beschreibung des Hotels nicht mit der Realität übereinstimmt. Können wir uns immerhin auf die Geld-zurück-Garantie verlassen? Wenn es nach einem Experten der ARAG geht, ist uns nicht mal das sicher …

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Urlaub: Reisepreisminderung bei allen Mängeln?

Eine klare Regelung, was Touristen in ihrem Urlaub hinnehmen müssen, gibt es laut Tobias Klingelhöfer, Rechtsanwalt bei der Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, nicht. Gerade das macht es auch für Experten oftmals schwer, frustrierten Reisenden aus der Patsche zu helfen. So müssen Urlauber etwa den Dieselgeruch in ihrer Kreuzfahrt-Kabine genauso akzeptieren wie den unerfüllten Wunsch vom Zimmer mit Meerblick. Gleiches gelte meist für eine angebliche Strandlage bei Hotels.


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Eindeutiger sieht es dagegen bei defekten Pools oder Dauerbaustellen in Unterkünften aus. „Auch wenn gebuchte Ausflüge ersatzlos gestrichen werden und statt einem delikaten Buffet nur schlechtes Kantinenessen serviert wird, haben Reisende einen Anspruch auf eine nachträgliche Reisepreisminderung“, so Klingelhöfer. Damit das aber auch gelingt, müssen Urlauber einige Regeln beachten.

DAS solltest du unbedingt beachten

Erst nachträglich die Mängel beim Reiseveranstalter aufzuzählen, ist leider wenig zielführend. Betroffene sollten laut dem Reiseexperten bereits vor Ort die vermeintlichen Defekte oder Makel schriftlich reklamieren – und das nicht etwa an der Hotelrezeption oder beim Reisebüro, sondern direkt beim Veranstalter. Dabei sollten Touristen auch eine realistische Frist zur Beseitigung setzen. Sollten die Mängel in dieser nicht behoben worden sein, so sollten Urlauber auch das dokumentieren – im besten Fall mit Fotos und Zeugenaussagen. Auch nach dem Urlaub sollte man sich dann beim Reiseveranstalter innerhalb von zwei Jahren beschweren und die Beweise einreichen.


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„Wichtig ist auch zu wissen: Wird den Urlaubern ein Ersatzhotel angeboten, welches teurer ist als die bisherige Unterkunft, darf man sie nicht für die Mehrkosten zur Kasse bitten.“ Dafür können Urlauber in der Regel eher Geld für Mängel zurückverlangen und damit ihren Reisepreis mindern. Wie viel Geld man zurückerhält, lässt sich nicht pauschal sagen. „Eine gute Orientierung dafür bietet die sogenannte Frankfurter Tabelle„, empfiehlt Tobias Klingelhöfer.

Um Geld zurückzuerhalten, sollten Reisende in jedem Fall bereits einen Preisnachlass- oder Schadensersatzanspruch in ihrer Beschwerde stellen. „Urlauber sollten aber nicht zu viel erwarten: Selbst bei einer teuren Reise fällt die Reisepreisminderung oft enttäuschend gering aus.“ Wer Klage vor Gericht einreichen will, sollte sich einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt suchen. Dabei sollte man im besten Fall im Rechtsschutz sein, um am Ende nicht auf den Mehrkosten sitzen zu bleiben.