Der geplante Urlaub in Griechenland läuft für viele Touristen anders als geplant – Waldbrände auf den Inseln Rhodos und Korfu sorgen für dramatische Zustände vor Ort. Während einige Urlauber ihre Zeit auf den Inseln nun abrupt abbrechen müssen, um sich in Sicherheit zu bringen, kommen andere in dieser Woche gar nicht erst an ihr lang ersehntes Ziel, weil die Trips gestrichen sind.
Bleibt durch das Feuer in Griechenland dadurch auch von der Urlaubskasse nur noch Asche und Staub?
Urlaub in Griechenland abgesagt oder abgebrochen – wer zahlt?
Der Urlaub in Griechenland ist für Touristen auf Rhodos und Korfu am vergangenen Wochenende zum Albtraum geworden. Verheerende Waldbrände zwangen viele Urlauber dazu, ihre Hotels zu verlassen und in Notunterkünften unterzukommen, immer mehr Touristen verlassen vor allem die Insel Rhodos früher als geplant gen Heimat.
Gerade für diesen zerplatzten Sommerurlaub haben allerdings viele Menschen oft gespart – haben sie Hoffnung, auf eine Entschädigung oder eine Wiederholung der Reise oder bleibt ihnen nur die Erinnerung an den Horrortrip?
+++ Urlaub in Griechenland wird zur großen Gefahr – in diesen Regionen ist es besonders heftig +++
Laut der Verbraucherzentrale können Touristen, die ihren Urlaub in Griechenland bereits angetreten haben und ihn vor Ort abbrechen, den Vertrag mit dem Reiseveranstalter wegen „unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen“ (dazu gehören zum Beispiel Vulkanausbrüche, Waldbrände, Erdbeben, Kriege) kündigen und eine Erstattung für nicht genutzte Reiseleistungen (Unterkunft, etc.) verlangen. Das Geld für bereits genutzte Reiseleistungen kann der Veranstalter wiederum einbehalten. Umfasst der Reisevertrag auch die An- und Abreise des Kunden, muss der Veranstalter bei Kündigung unverzüglich eine Rückreise organisieren und mögliche anfallende Mehrkosten dafür tragen.
Entscheidet sich ein Tourist dazu, den Urlaub trotz der außergewöhnlichen (Krisen-)Umstände fortzusetzen, kann der Reisepreis eventuell gemindert werden. Das gilt zum Beispiel, wenn einzelne Reiseleistungen wie Transport, Verpflegung, Unterkunft oder Ausflüge nicht mehr dem gebuchten Standard entsprechen oder sogar ganz ausfallen. Wichtig ist in beiden Fällen, dass nicht der Urlauber selbst entscheidet, wann „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, sondern die Lage vor Ort – ein Indiz für einen solchen Umstand bieten formelle Warnungen wie die des Auswärtigen Amtes.
Urlaub in Griechenland: Das gilt bei Stornierungen
Wer seinen Urlaub in Griechenland noch vor sich hat, kann prinzipiell jederzeit von dem Reisevertrag zurücktreten. Grundsätzlich hat der Reiseveranstalter bei kurzfristiger Stornierung – je nach Vertragsbedingungen – einen Anspruch auf Entschädigung, laut Verbraucherzentrale entfällt dieser bei „unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen“. Ein Reiserücktritt ist damit kostenlos – allerdings nur, wenn die genannten Umstände auch in der Reisezeit liegen.
Mehr Themen:
Auch der Reiseveranstalter selbst kann von einer Reise zurücktreten, wenn die Umstände dazu führen, dass die Reise nicht wie geplant oder nur eingeschränkt stattfinden kann. In diesem Fall muss der Reisepreis innerhalb von 14 Tagen gegenüber dem Kunden erstattet werden – dieser Zeitrahmen gilt auch, wenn der Kunde die Reise selbst storniert. Veranstalter wie Tui, Alltours und Dertour haben für den Urlaub in Griechenland schon von diesen Maßnahmen Gebrauch gemacht, wie du hier lesen kannst.