Österreich greift hart durch! Ab Montag gilt im ganzen Land die 2G-Regel. Doch was bedeutet das für den Urlaub in den beliebten Skigebieten?
Wer Urlaub in Österreich machen möchte, sollte sich vorab gut informieren. Wegen der steigenden Infektionszahlen will das Land nun schnell vorgehen und setzt auf die 2G-Regel. Nun könen nur noch vollständig Geimpfte und Genesene hier Urlaub machen.
Urlaub in Österreich: Hier gilt ab sofort die 2G-Regel!
- Beherbergungsbetriebe
- Gastronomieeinrichtungen
- Freizeit- und Sportbetriebe
- Kultureinrichtungen
- Seilbahnen
- Bei körpernahen Dienstleistungen (zum Beispiel Friseur, Massage)
- bei Veranstaltungen ab 25 Personen
Schnell- sowie PCR-Tests werden dann nicht mehr akzeptiert.
Diese konsequenten Regeln sollen helfen, die Infektionszahlen einzudämmen und dafür sorgen, dass der Wintertourismus gleichzeitig stattfinden kann. Bei einer Umfrage wurde festgestellt, dass etwa 80 Prozent der Menschen, die am Skiurlaub in Österreich interessiert sind, bereits geimpft wurden.
Die Betreiber der Skigebiete begrüßen die neue 2G-Regelung. „Lieber eine sichere Saison als gar keine Saison“, sei das Motto, sagt die Hotellerie-Sprecherin in der Wirtschaftskammer Österreich, Susanne Kraus-Winkler.
Nach dem Ausfall der vergangen Wintersaison 2020/2021 könnten sich viele in der Branche einen zweiten ausgefallenen Winter wohl nicht mehr leisten. „Das geht dann an die Reserven“, so Kraus-Winkler.
Urlaub in Österreich: Achtung! Impfzertifikat läuft ab
„Mit strengen, klaren und planbaren Regelungen gehen wir mit großem Verantwortungsbewusstsein in die Wintersaison. Die Tourismus-Branche ist auf die Umsetzung sehr gut vorbereitet. Klar ist: Wer geimpft ist, wird auch weiterhin kaum Einschränkungen spüren. Das gilt selbstverständlich auch für den Tourismus und unsere Wintergäste aus dem Ausland“, sagt Lisa Weddig, Geschäftsführerin der Österreich Werbung.
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Wichtig zu wissen für den Österreich-Urlaub: Es gibt eine Übergangsfrist von vier Wochen für den 2G-Nachweis. In diesem Zeitraum gilt die Erstimpfung in Kombination mit einem PCR-Test als Eintrittsnachweis. Anschließend gilt nur noch die vollständige Impfung.
Was jedoch Probleme bringen könnte: Impfzertifikate sind in Österreich nur noch neun Monate lang gültig. Danach muss eine Auffrischungsimpfung erfolgen, um Urlaub in dem Land machen zu dürfen. Es gilt eine Übergangsfrist von drei Wochen. Kinder bis 12 Jahre sind davon ausgenommen. (ldi mit dpa)