Macht dieses neue Gesetz einem heißen Urlaub in Spanien den Garaus?
Die spanische Regierung hat mit dem sogenannten „Nur Ja heißt Ja“-Gesetz das Sexualstrafrecht in dem Land deutlich verschärft. Die Mehrheit im Parlament sprach sich für den Gesetzesentwurf aus, wonach sexuelle Handlungen künftig die ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten erfordern.
Eingeschlossen sind dabei aber auch Gesten, die während eines Urlaubs in Spanien für einige Menschen schlicht in den Bereich des Flirtens fallen.
Urlaub in Spanien: Neues Gesetz gilt auch für Touristen
Sonne, Strand und Flirts gehören für einige Touristen wohl beim Urlaub in Spanien dazu. Ein neues Gesetz ermahnt nun aber Einheimische wie Touristen zu mehr Achtsamkeit – durch das „Nur Ja ist Ja“-Gesetz können sexuelle Handlungen eher als Vergewaltigung angezeigt werden, als bisher.
Im Klartext heißt es im Gesetz: Alle Handlungen, die „die sexuelle Freiheit einer anderen Person verletzen“, gehen als Vergewaltigung durch, eine Unterscheidung zwischen Übergriffen und Vergewaltigung gibt es nicht mehr.
Ein Kuss oder eine flüchtige Berührung am Oberschenkel oder Oberarm kann also ebenfalls unter der Voraussetzung angezeigt werden, wenn es keine vorherige Absprache gab.
Urlaub in Spanien: Auch „Cat Calling“ unter Strafe
So könnte sich der Aufenthalt in Spanien wohl vor allem für weibliche Touristinnen verbessern: So fällt auch das sogenannte „Cat Calling“, also das Hinterherpfeifen oder die Belästigung von Menschen auf offener Straße, unter Strafe.
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Gegenüber „Bild“ sieht Sexualstrafrechts-Expertin Sarah Stolle allerdings auch einen Nachteil in dem Gesetzesentwurf. „Es ist äußerst lebensfremd, wenn um ausdrückliche Zustimmung gebeten werden muss, ob nun Po, Brust oder Oberschenkel während eines Flirts berührt werden dürfen, zumal viele Personen auch gar nicht darüber sprechen möchten, erst recht nicht vor dem Geschlechtsverkehr, um die Stimmung nicht zu ‚killen‘.“ Zudem könne man die Zustimmung auch im Eifer des Gefechts vergessen – und leicht von einem gekränkten Partner zu Unrecht angezeigt werden. (kv)