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Paar aus NRW macht Urlaub auf Mallorca – jetzt steht es in Deutschland vor Gericht

Ein Ehepaar aus Lippstadt in NRW machte Urlaub auf Mallorca. Jetzt steht es in Deutschland dafür vor Gericht. Was war geschehen?

Urlaub auf Mallorca
© IMAGO/Noah Wedel

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Dass Deutsche gerne Urlaub auf Mallorca machen, ist alles andere als ein Geheimnis. Allein in dieser Saison trieb es erneut Millionen Touristen aus ganz Deutschland auf die Insel. Im September überwiegen an der Playa de Palma dabei besonders die vielen Tausenden Besucher aus einem Bundesland: Nordrhein-Westfalen. Denn dann findet immer in der zweiten Septemberwoche die „Kölsche Woche“ statt, die insbesondere Kölner und viele andere Ruhrpottler anzieht.

Ein Ehepaar aus Lippstadt in NRW gehörte in diesem Jahr nicht zu den Feierlustigen dazu. Es verbrachte den Urlaub auf Mallorca im Sommer 2022. Nun stehen die beiden deswegen in Deutschland vor Gericht.

Paar bezahlte Urlaub auf Mallorca nicht

Wie die Lippische Wochenzeitung aus NRW berichtet, stehen ein 41-jähriger Mann und seine 39-jährige Frau aus Extertal in dem kleinen Städtchen Lemgo bei Bielefeld vor Gericht, weil sie im Jahr 2022 zwei Mal Urlaub auf Mallorca machten und diesen jeweils nicht bezahlt haben sollen.


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Das Paar soll im Mai 2022 eine Pauschalreise auf die Insel über das Vergleichsportal „Check24“ gebucht haben. Drei Tage Urlaub auf Mallorca für 1.1920 Euro – zwei Personen. Per Lastschrift sollte das Geld dann vom Konto abgezogen werden, doch dazu kam es aufgrund mangelnder Deckung nicht.

Ehepaar war augenscheinlich auf den Geschmack gekommen

Nur zwei Monate später soll das Paar erneut einen Urlaub auf Mallorca über dieselbe Seite gebucht haben. Kostenpunkt dieses Mal: 5.646 Euro für einen zehntägigen Aufenthalt zweier Personen auf der Insel. Auch diesen Betrag soll das Paar nicht bezahlt haben.


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Nun stehen die beiden Angeklagten wegen Betruges in zwei Fällen in NRW vor Gericht. Wie die regionale Wochenzeitung weiter berichtet, droht dem Ehepaar im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Die Staatsanwaltschaft habe zudem beantragt, die nicht bezahlten Kosten von 7.566 Euro zu erstatten.