Auweia! Man kann sich bestimmt Schöneres vorstellen, wenn man an Urlaub an der Nordsee denkt. Zum Beispiel eine total entspannte Auszeit mit der Familie mit leckeren Restaurant-Besuchen und die Seele am Meer baumeln lassen. Es kann aber auch ganz anders kommen.
Denn für ein paar Touristen wird der Urlaub an der Nordsee zu einem echten Albtraum. Wie unser Partnerportal MOIN.DE berichtet, ging es für eine Touristen-Familie nicht bloß um Entspannung, sondern sie landeten vor Gericht.
Urlaub an der Nordsee: Das Unheil nimmt seinen Lauf
Domenik Jung hat einen zehnjährigen schwerbehinderten Sohn und wollte einfach nur einen erholsamen Familienurlaub auf Norderney verbringen. Der Plan war eine entspannte Auszeit am Strand, aber dann kam alles anders. Gegenüber unserem Partnerportal MOIN.DE erzählt Domenik Jung von seiner traurigen Geschichte.
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Die Familie wollte mit einem Linienbus um 9.40 Uhr am Busbahnhof zum Strand fahren. Mitsamt Fahrradanhänger für Jungs Sohn – denn der braucht das Hilfsmittel aufgrund einer schweren Behinderung. „Da er keinen Rollstuhl verwenden kann, transportieren wir ihn bei Ausflügen in einem Fahrradanhänger. Aber der Busfahrer verwies auf ‚Sicherheitsgründe‘ und erklärte, dass der Anhänger in den Bussen nicht erlaubt sei“, erzählte Domenik Jung gegenüber MOIN.DE.
Urlaub an der Nordsee: Familie darf nicht mitfahren
Obwohl der Vater dem Busfahrer den Schwerbehindertenausweis seines Sohnes zeigte, führte dies zu keiner Änderung. Der Familie wurde nicht erlaubt, den Anhänger mitzunehmen. „Ich war wirklich schockiert. Ich dachte, es müsse sich um ein Missverständnis handeln, da wir kurz zuvor eine andere Buslinie genutzt hatten, bei der die Mitnahme möglich war. Deshalb habe ich mich an das Busunternehmen gewandt und erneut nachgefragt“, erzählte der 36-Jährige gegenüber unserem Partnerportal MOIN.DE von seiner unangenehmen Erfahrung auf Norderney.
Nachdem Jung auch dort nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung gekommen ist, wollte die Familie aufs Auto umsteigen. Da Norderney eigentlich eine autofreie Insel ist, mussten sie einen Sonderantrag auf „Fahrerlaubnis“ beim Rathaus stellen. Auf Norderney gelten nämlich saisonale Verkehrsbeschränkungen, wodurch große Teile der Insel für Kraftfahrzeuge gesperrt sind. So konnte die Familie doch noch ihren Strandtag verbringen, aber: „Das hat uns einen ganzen Urlaubstag gekostet. So viel Stress im Urlaub, nur weil wir für knapp zehn Minuten nicht mit dem Bus fahren durften. Das war wirklich sehr aufwendig“, ärgerte sich Jung.
Urlaub an der Nordsee: Dann folgte die Überraschung
Als die Familie nach Hause zurückkehrte, beschwerte sich der Familienvater bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), der Stadt Norderney und dem Landkreis Aurich sowie beim Busunternehmen Fischer. Zusätzlich veröffentlichte er eine negative Google-Rezension und erhob Vorwürfe der Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderung gegen das Busunternehmen.
Und das zog drastische Konsequenzen nach sich. Zwei Monate nach dem Urlaub erhielt er ein Abmahnschreiben vom Anwalt des Busunternehmens. Jung wurde aufgefordert, die Rezension zu entfernen und sich unter anderem bei der LNVG und der Stadt Norderney zu entschuldigen. Außerdem sollte er über 300 Euro Abmahngebühr bezahlen.
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Schockiert über das Schreiben des Anwalts reagierte Domenik Jung sofort. Er überarbeitete seine negative Google-Rezension und antwortete auf das Anwaltsschreiben. Aber die Geldzahlung konnte er nicht umgehen. „Da ich so etwas im Sinne der Inklusion nicht nachvollziehen kann und selbst schwerbehindert bin, bat ich den Sozialverband Deutschland Landesverband Niedersachsen (SoVD) um Unterstützung“, erklärte er.
Wenn du wissen willst, wie die Geschichte ausgegangen ist, dann kannst du sie bei unserem Partnerportal MOIN.DE unter folgendem Link nachlesen (hier).