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Urlaub ohne freizunehmen? In diesen Fällen hast du Anspruch auf Sonderurlaub

Urlaub ohne freizunehmen? Das ist möglich! Hier findest du neun Fälle, in denen du Anspruch auf Sonderurlaub hast. Mehr dazu hier.

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Viele kennen diese Momente, in denen das Leben eine überraschende Wendung nimmt: Eine Hochzeit, ein Todesfall, oder man ist plötzlich mit einer starken Grippe ans Bett gefesselt. Aber was ist mit der Arbeit?

Hier kommt der Paragraph 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch ins Spiel – der hält dir in solchen Momenten den Rücken frei und sorgt dafür, dass du trotzdem bezahlt wirst. Wie du den „Urlaub“ nehmen kannst, erfährst du hier.

Hochzeit, Todesfall & Co.: Hier kannst du Sonderurlaub beantragen

Was viele nicht wissen: Wenn man aus unverschuldeten Gründen nicht zur Arbeit kommen kann, hat man trotzdem Anspruch auf sein Gehalt. Dabei geht es nicht nur um alltägliche Dinge wie Krankheit – dafür gibt es schließlich das Entgeltfortzahlungsgesetz – sondern um Sonderurlaub. Also immer dann, wenn du wegen einer besonderen, unerwarteten Lebenssituation eine kurze Auszeit brauchst. Aber was sind das für Situationen, in denen dir das Gesetz unter die Arme greift?

Da wäre zum Beispiel deine Hochzeit. Aber nicht nur das: Auch die Trauung deiner Eltern oder deiner Kinder kann dir laut „chip.de“ einen freien Tag bescheren. Und wenn deine Eltern goldene Hochzeit feiern? Auch dann bekommst du einen Tag bezahlt frei!

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Das Gleiche gilt bei einem unerwarteten Todesfall in der Familie. Stirbt ein naher Angehöriger, erhält man in der Regel zwei Tage Sonderurlaub: für den Todestag und für die Beerdigung. Wer gilt als „naher Angehöriger“? Lebensgefährte, Eltern, Geschwister und eigene Kinder. Und auch für den Fall, dass ein geliebter Mensch plötzlich pflegebedürftig wird, gibt es einen Tag Sonderurlaub, damit du dich um die ersten organisatorischen Schritte kümmern kannst.

Auch wenn deine Wohnung nach einer Naturkatastrophe (Sturm, Überschwemmung, Erdbeben) unbewohnbar ist, bekommst du in der Regel einen oder zwei Tage Sonderurlaub, um das Nötigste zu regeln.

Jobsuche, Arztbesuch & Co.: Auch hier hast du einen Anspruch auf Sonderurlaub

Übrigens auch der Zahnarzttermin, der nicht mehr verschoben werden kann, oder das wichtige Arztgespräch – wenn das nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich ist, gibt es auch dafür Sonderurlaub. Oder hast du zum Beispiel bald einen Gerichtstermin oder einen anderen amtlichen Termin? Auch hier gibt es Sonderurlaub, weil deine Teilnahme gesetzlich vorgeschrieben ist.

Und wenn du bei der Freiwilligen Feuerwehr oder im Technischen Hilfswerk aktiv bist, bekommst du für deinen ehrenamtlichen Einsatz auch Sonderurlaub. Auch wenn du noch in der Kündigungsfrist bist und Zeit für die Jobsuche brauchst, um dich z. B. beim Arbeitsamt zu melden oder Bewerbungsgespräche zu führen, hast du Anspruch auf Sonderurlaub.

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Und zu guter Letzt: Wenn du beruflich umziehen musst, bekommst du dafür Sonderurlaub. Private Umzüge sind leider nicht so einfach geregelt – aber auch hier bieten viele Arbeitgeber kulante Lösungen an.


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Ein wichtiger Hinweis: Arbeitgeber haben einen gewissen Spielraum, was die Genehmigung von Sonderurlaub betrifft. Sie können festlegen, wie viele Tage dir zustehen oder den Anspruch im Vertrag ganz ausschließen.