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Verkehr: Blinker-Verbot in Deutschland schockt Autofahrer

Die Verkehrsordnung ist strikt in Deutschland. Und auch für das Einsetzten der Blinker gibt es Regeln, die viele Autofahrer nicht beachten.

© IMAGO/Wolfgang Maria Weber

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Ein Blinker wird im Verkehr normalerweise nur für das Anzeigen eines Wechsels der Fahrtrichtung nach links oder rechts benutzt. Beide Blinker gleichzeitig kommen in Form der Warnblinklichtanlage vor. Diese darf aber nur in ganz bestimmten Situationen benutzt werden.

Viele Verkehrsteilnehmer missbrauchen sie allerdings auch – ohne es zu wissen. Denn die Warnblinker dürfen nur als Hinweis auf eine Gefahrensituation verwendet werden.


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Verkehr: Warnblinker ist hier verboten

Bei Stau, Unfall, Panne oder beim Abschleppen – hier von beiden Fahrzeugen – darf die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Das gilt auch für das Parken am Fahrbahnrand. Beim Halten oder Parken in zweiter Reihe ist die Benutzung allerdings untersagt.


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Man kennt es: Man will nur kurz in ein Geschäft rein, aber es gibt keine freien Parkplätze mehr in der Nähe. Doch da gibt es ja noch die Möglichkeit, in zweiter Reihe zu parken – das ist allerdings verboten. Manch einer tut es trotzdem und weist mit dem Warnblinklicht auf das möglicherweise störende Fahrzeug auf der Fahrbahn hin. Doch genau das ist gleich ein doppelter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Verkehrsordnung verbietet es

In zweiter Reihe parken dürfen nur Taxifahrer, um ihre Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen und das auch nur, „wenn die Verkehrslage es zulässt“. Halten ist hingegen in Ausnahmefällen auch anderen Verkehrsteilnehmern erlaubt. Wer allerdings widerrechtlich in zweiter Reihe parkt, muss gleich 55 Euro zahlen.

Wer andere dadurch behindert, gefährdet oder gar für einen Unfall sorgt, zahlt bis zu 110 Euro, laut Bußgeldkatalog. Beim Parken ab einer Dauer von 15 Minuten kostet es auch schon 85 Euro. Zudem gibt es ab dieser Zeit und oder bei einer Behinderung des Verkehrs einen Punkt in Flensburg


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Jetzt aber zum Warnblinklicht: Wer in zweiter Reihe parkt, sollte das Warnblinklicht ausgeschaltet lassen. Denn dies ist wie bereits gesagt nur bei Gefahrensituationen zu verwenden. In diesem Fall käme es dadurch zu einem Missbrauch, was ein zusätzliches Verwarngeld von fünf Euro bedeutet.

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