„Eine Autofahrt ist lustig, eine Autofahrt ist schön“, so könnte man das bekannte Kinderlied auch singen – zumindest, wenn man ein Teilnehmer im Verkehr ist. Und das zu Recht! Schließlich kann man im Wagen nicht nur Sack und Pack verstauen, sondern auch dorthin düsen, wohin man will oder muss.
Und wenn dann noch die Sonne scheint, das Laub bunt ist und die Temperaturen wollige 20 Grad anzeigen, dann hören viele den Ruf nach Picknick und Drachensteigen. Und natürlich wird alles Mögliche eingepackt – nur eines sollte man auf keinen Fall dabei haben, sonst wird es richtig teuer!
Verkehr: Besteck könnte teures Bußgeld verursachen – das steckt dahinter
Das frische Baguette vom Lieblingsbäcker, dazu reiner Käse, Weintrauben und vor allem leckerer Kuchen – das klingt nach tollen Köstlichkeiten. Doch nicht nur eine Decke, sondern auch Teller müssen für den perfekten Tag eingepackt werden. Und dazu braucht man ein Messer, denn wie soll man sonst den Käse schneiden?
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Aber halt! Hier könnte es teuer werden. Denn so ein handliches Gerät darf nicht einfach mitgenommen werden – aus welchem Grund auch immer. So hat der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (auch bekannt als Gelber Engel oder ADAC) erklärt, dass das Mitführen von Messern sogar generell verboten ist. Wer damit erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen!
Messer im Handschuhfach? Lieber nicht
Doch die Vorschriften gehen noch weiter. Auch wer ein Messer ohne verschlossenen Behälter im Vekehr mit sich führt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Und nein, wer glaubt, das Handschuhfach sei mehr oder weniger verschlossen, der irrt – der Ort erfüllt nicht alle Kriterien. Warum das alles? Weil das Messer auch dort griffbereit liegt.
Aber muss ich jetzt mein geliebtes Taschenmesser zu Hause lassen? Nein, denn nur Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Länge oder Einhandmesser sind verboten.
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Also lieber schon zu Hause Käse und Co. zerkleinern, das erspart nicht nur ein Bußgeld, sondern erleichtert auch das Picknick vor Ort.
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