Na, da heißt es noch mehr: Augen auf beim Verkehr! Für viele Autofahrer ist Deutschland DAS Land mit den härtesten Strafen bei Verstößen im Verkehr. Dass es anders geht, beweist jede Autoreise durch unsere Nachbarländer. Deshalb ist es extrem wichtig, sich an die Verkehrsregeln im Ausland zu erhalten.
Denn nicht alle Zeichen und Regeln sind deckungsgleich zu denen, die zu Hause gelten. Denn längst bleiben Strafzettel oder Radarfallen im Ausland nicht mehr folgenlos, nur weil man wieder in Deutschland ist. Ein zwischen den EU-Mitgliedern geschlossenes Abkommen auf Gegenseitigkeit sorgt im Verkehr für die Möglichkeit, im Ausland verhängte Bußen in Deutschland einzutreiben. Doch nicht nur innerhalb der EU…
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Verkehr: Reise wird zum teuren Vergnügen
Wie der „Automobilclub von Deutschland“ (AvD) warnt, sind seit dem 1. Mai nämlich auch Strafen in und aus der Schweiz in Deutschland gültig. Seitdem gilt der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag. Wer bei unserem Nachbarn geblitzt wird oder falsch parkt, muss damit rechnen, künftig unter Mithilfe des deutschen Bundesamts für Justiz Bußgelder zahlen zu müssen. Beträge von mindestens 80 Schweizer Franken oder 70 Euro bilden die Untergrenze dabei.
Da die Schweiz ein höheres Bußgeldniveau als Deutschland hat, wurde vereinbart, dass erst ab Überschreiten der gesetzlichen deutschen Obergrenze für Verkehrsgeldbußen von 2.000 Euro die Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung geprüft werden soll. Alles darunter muss bezahlt werden, auch in heimischen Gefilden!
DAMIT kommen Autofahrer jetzt nicht mehr durch
Dem BfJ wurde die Aufgabe zugewiesen, die ausländischen Bescheide zu bearbeiten und Bußgelder einzutreiben. Sie werden zunächst formal überprüft, ob sie korrekt und vollständig sind. Die ausländische Behörde muss einen rechtskräftigen Bescheid vorlegen. Dann wird kontrolliert, ob der Adressat die wesentlichen Verfahrensdokumente in seiner eigenen Landessprache erhalten hat und ob er ausreichend Gelegenheit erhielt, sich gegen die Vorwürfe zu wehren.
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Der „AvD“ rät Betroffenen, eingegangene Schriftstücke immer aufzubewahren. Mitglieder können sich von „AvD“-Vertrauensanwälten kostenlos beraten lassen. Wichtig auch zu wissen: Ausländische Fahrverbote dürfen im Inland nicht vollstreckt werden! Aber hier gilt, dass die EU eine Richtlinie vorbereitet, die im Ausland verhängten Fahrverbote auch gegen einen in Deutschland wohnenden Autofahrer wirksam werden zu lassen.
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