Es gibt viele Möglichkeiten, im Straßenverkehr unterwegs zu sein, ohne selbst Auto fahren zu müssen. Längst befördern dich nicht nur Taxen an dein Ziel – daneben gibt es auch viele neuere Fahrdienstunternehmen, die oft sogar günstiger sind.
Doch du solltest dir einen Wagen genau anschauen, bevor du hinein steigst. Ein wichtiger Aufkleber muss an jedem Auto eines professionellen Fahrdienstes kleben – ist er nicht da, solltest du dir einen anderen Fahrdienst suchen.
Verkehr: Dafür steht der blaue Sticker
Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, muss auf einiges achten. Nicht nur die verschiedenen Verkehrsschilder müssen im Auge behalten werden, auch die Kennzeichen von anderen Autofahrern im Verkehr spielen manchmal eine Rolle – zum Beispiel, wenn der Vordermann dich schneidet oder dir jemand die Vorfahrt klaut.
Doch nicht nur das Kennzeichen eines Wagens, das immerhin verrät, wo der Eigentümer das Auto angemeldet hat, verrät dir etwas für den Fahrer an sich. Auch ein blauer Aufkleber, der auf der Heckscheibe einiger Fahrzeuge klebt, sagt etwas über den Insassen aus.
So besteht der Sticker aus einer Folge von weißen Zahlen auf blauem Untergrund und ist oft an Limousinen- oder Kleinbussen zu sehen, auch Fahrzeuge von Unternehmen wie Uber, Bolt oder FreeNow sollten ihn angebracht haben. Der Aufkleber ist seit dem 1. August 2021 verpflichtend für alle gewerblichen Fahrdienstleister.
Verkehr: Kein Versicherungsschutz ohne Aufkleber
Hintergrund ist eine Änderung des Paragraphen 27 Absatz 3 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Durch den Aufkleber sollen Kunden als auch Außenstehende direkt erkennen können, dass ein Wagen von einem professionellen Fahrer gesteuert wird. Zudem kann direkt zwischen Taxen (haben gelben Aufkleber mit schwarzen Zahlen) und anderen Fahrdiensten unterschieden werden, zum Beispiel am Flughafen.
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Solltest du ein Uber oder einen Fahrer von FreeNow oder anderen Anbietern nutzen wollen und der blaue Aufkleber fehlt, solltest du auf keinen Fall in das Auto einsteigen. Möglicherweise hat der Fahrer sein Gewerbe dann nämlich nicht angemeldet, hat dadurch auch keinen erweiterten Versicherungsschutz für die Personenbeförderung. Auch, ob sich das Fahrzeug mit gültigem Tüv durch den Verkehr bewegt, ist damit fraglich.