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Verkehr: Kleines Kind fährt ohne Sitz im Auto mit – doch die Eltern bekommen keine Strafe

Kindersitze sind Pflicht im Straßen-Verkehr. Doch es gibt eine Ausnahmeregelung, die vor Strafe schützt. Viele Eltern kennen sie nicht.

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© imago/Frank Sorge

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Kindersitze im Auto – ein Must-have in Sachen Sicherheit und doch manchmal eine logistische Herausforderung für Eltern. In vielen Familienfahrzeugen ist die Rückbank für die Befestigung von drei Kindersitzen nicht breit genug – ein Problem, das nicht nur Familien mit mehr als zwei Sprösslingen betrifft, sondern zum Beispiel auch mal bei einem Kindergeburtstag aufkommen kann. Was aber, wenn alle gemeinsam im Verkehr unterwegs sein müssen?

Der ADAC hat kürzlich über einen Sonderfall im Straßen-Verkehr aufgeklärt, der genau diese Situation betrifft. Das sogenannte „Familienprivileg“ hält eine Lösung bereit, die in bestimmten Momenten greift.


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Verkehr: Keine Strafe dank „Familienprivileg“

Club-Jurist Bastian Metzger erklärt, dass ein Kind über drei Jahre ausnahmsweise auch ohne Kindersitz im Verkehr befördert werden darf – aber nur dann, wenn auf der Rückbank bereits zwei Kindersitze in Gebrauch sind und kein Platz für einen dritten ist. Nichtsdestotrotz ist das Anschnallen in einem solchen Fall natürlich obligatorisch und zumindest eine Sitzerhöhung wird nachdrücklich empfohlen.

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Diese Ausnahmeregelung steht in der Straßenverkehrsordnung (§ 21 Absatz 1a). Dort heißt es, dass Kinder im Verkehr ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf den Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden dürfen, wenn „wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht.“

Verzicht auf Kindersitz nur als Ausnahme

Auch wenn Eltern also in diesem Sonderfall keine Strafe fürchten müssen, falls sie zum Beispiel in eine Polizei-Kontrolle geraten, gilt trotzdem: Für die Verkehrssicherheit ist es von größter Bedeutung, dass Kinder in einem alters- und größengerechten Sitz mitfahren. Dabei sollte der Sicherheitsgurt immer korrekt und eng anliegen kann – auch im Winter, wenn üblicherweise dicke Jacken getragen werden. Übrigens: Was in den 1980er-Jahren noch sehr üblich war, nämlich die Mitnahme von Kindern im Kofferraum, ist aus heutiger Sicht strikt zu vermeiden.


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Eines ist klar: Der Verkehr stellt für die Kleinsten ohne passenden Kindersitz eine hohe Gefahr dar. Daher sollte das „Familienprivileg“ nur in seltenen Fällen und auf kurzen Strecken genutzt werden. Es dient nicht dazu, den Gebrauch von Kindersitzen im Auto grundsätzlich zu umgehen.

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