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Verkehr: Autofahrer müssen jetzt eingreifen – sonst ist es vielleicht zu spät

Bei diesem Wetter müssen die Teilnehmer im Verkehr doppelt und dreifach aufpassen! Wer jetzt nicht aufpasst, muss zahlen.

Verkehr: Nebel - Bußgeld
© IMAGO/Eibner-Pressefoto/Jonas Lohrmann

Auto-Kennzeichen: Tust du das, zahlst du 65 Euro Strafe

Mit welchen Strafen du bei Auto-Kennzeichen rechnen musst, erfährst du im Video.

Die Blätter rieseln auf die Straße, der Nebel zaubert ein mattes Kleid darüber und die Sonne sorgt für eine geheimnisvolle Stimmung. Das klingt schön und romantisch, kann aber vor allem im Verkehr zu vielen heiklen Momenten führen.

Aber zum Glück gibt es ja das Nebel- und Abendlicht! Aber Moment mal – auch hier gibt es Regeln, die sogar mit einem hohen Bußgeld geahndet werden können!

Verkehr: DIESE Regeln gelten im Dunkeln

Wenn Nebel die Sicht einschränkt, heißt es: Geschwindigkeit reduzieren, Abstand halten und Licht einschalten. Klingt logisch, oder? Aber auch wer ein automatisches Abblendlicht hat, muss jetzt aufpassen! Denn bei Nebel kann es passieren, dass die Lichtautomatik zu spät von Tagfahr- auf Abblendlicht wechselt. Dadurch würden auch die Rücklichter, wie „chip.de“ betonte, nicht leuchten, was die Unfallgefahr erhöhen könnte.

Wer neben den Scheinwerfern auch Nebelscheinwerfer hat, darf diese ebenfalls einschalten – allerdings nur bei starker (!) Sichtbehinderung durch Regen oder Nebel. Denn nur bei Sichtweiten unter 50 Metern dürfen die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden, da sie sonst den Gegenverkehr blenden würden.

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Wie man die Distanz erkennt? Ganz einfach! Der Abstand zwischen den einzelnen Leitpfosten auf Landstraßen und Autobahnen ist nämlich genau der Abstand, der eingehalten werden muss. Wenn dann die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist, gilt außerdem eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h.

Achtung: Wer es falsch benutzt, zahlt

Übrigens: Wer eine Nebelschlussleuchte falsch benutzt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden dadurch andere Teilnehmer im Verkehr gefährdet oder kommt es sogar zu einem Unfall, beträgt das Bußgeld 25 bzw. 35 Euro.


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Doch das ist nicht alles, was der Experte rät! Laut „n-Joy“ ist es auch ratsam, die Scheinwerfer und Leuchten nicht nur auf ihre Funktion hin zu überprüfen, nein, sie sollten auch gereinigt werden. Und auch die Windschutzscheibe sollte von innen geputzt werden.