Vor allem in Großstädten, wo der Verkehr dicht ist, sind sie eine echte Rarität: Parkplätze. Und wer keine Lücke findet, in welcher er sein Auto abstellen kann, der macht nicht selten einen Fehler, der verdammt teuer ist.
In Städten wie Berlin, Hamburg oder Köln drängt sich der Verkehr und du benötigst dringend einen Parkplatz. Das dicke Problem: Es ist nichts frei! In ihrer Verzweiflung greifen viele Autofahrer zu einem drastischen Schritt: Sie parken auf dem Gehweg. Das ist aber verboten und kann teuer werden!
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Parken auf dem Gehweg gilt als Ordnungswidrigkeit
Grundsätzlich ist das Parken auf dem Bürgersteig untersagt, wie die DA Direkt Versicherung in einem Online-Beitrag betont. Und das hat gleich mehrere Gründe: Zum einen kommen Fußgänger nur schwer an den Fahrzeugen vorbei – das Unfallrisiko steigt, weil Fußgänger dann auf die Straße ausweichen müssen. Ein weiteres Problem: Viele Bürgersteige sind gar nicht für das hohe Gewicht eines Autos oder anderes Fahrzeug geschaffen. Das kann zu Schäden führen.
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Doch was passiert, wenn ich trotzdem auf dem Gehweg parke? Das Parken auf dem Gehweg gilt als Ordnungswidrigkeit. Wenn du dein Fahrzeug unerlaubt auf dem Bürgersteig abstellst, zahlst du satte 55 Euro. Steht das Fahrzeug länger als eine Stunde dort, sind es sogar 70 Euro und ein Punkt in Flensburg bekommst du gratis dazu.
Parken auf Gehweg kann auch erlaubt sein
Wer beim Parken auf dem Gehweg Fußgänger behindert, muss 70 Euro zahlen und bekommt auch einen Punkt in Flensburg. Bei einer Parkdauer von mehr als einer Stunde sind es 80 Euro und ein Punkt.
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Doch das Parken auf dem Gehweg kann auch erlaubt sein. Ein Verkehrszeichen wie das weiße „P“ mit weißem Fahrzeug auf blauem Grund signalisiert: Das Parken auf dem Gehweg ist gestattet. Weiße Parkflächenmarkierungen zeigen an, dass du dein Fahrzeug hier ebenfalls abstellen darfst. Auch Sondergenehmigungen machen das Parken auf dem Gehweg möglich.
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