Ein Blitzer-Foto hier, ein Blitzer-Foto da – und schon kann es vorkommen, dass du einen Punkt in Flensburg bekommst. Bei insgesamt acht Punkten droht Verkehrssündern der Entzug des Führerscheins sowie ein Fahrverbot. Doch was dann? Schließlich sind die meisten Menschen auf ihr Auto angewiesen. Egal, ob für den Job als Berufskraftfahrer, Außendienstler oder um die wöchentlichen Einkäufe nach Hause zu transportieren.
Einige Verkehrssünder haben einen Trick gefunden, um die Punkte in Flensburg schnellstmöglich wieder loszuwerden. Aber aufgepasst, denn die Sache hat einen gewaltigen Haken.
Verkehr: Punkte in Flensburg umgehen?
Viele Autofahrer, die kurz vor dem Fahrverbot stehen, suchen nach einer Möglichkeit, die Punkte in Flensburg loszuwerden. Die Antwort, die viele finden: Der Punktehandel. Ja, richtig gehört. Einige Verkehrssünder versuchen, Freunde oder Verwandte vorzuschicken, um die Punkte zu übernehmen. Andere wiederum nutzen die Angebote zwielichtiger Online-Anbieter, wie der „Bußgeldrechner“ verrät.
Die professionellen Agenturen vermittelt zwischen Strohmännern und den Verkehrssündern – und lassen sich ihre Dienstleistung teuer bezahlen. Schließlich geht mit dem Punktehandel auch ein großes Risiko einher. Denn dieser ist illegal.
So läuft der Punktehandel ab
Wer seine Punkte in Flensburg durch den Punktehandel loswerden möchte, wendet sich in der Regel an eine der erwähnten Agenturen. Daraufhin erklärt sich ein Strohmann, der selbst unschuldig ist, dazu bereit, die mit dem Verkehrsverstoß einhergehenden Punkte zu übernehmen. Er erhält den Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde, füllt diesen aus und unterschreibt ihn. Um nicht aufzufliegen, sollten Strohmann und Auftraggeber ungefähr gleichaltrig sein und ähnlich aussehen. Wenn der Behörde daraufhin nichts auffällt, erhält der Strohmann den Bußgeldbescheid und so auch die Punkte in Flensburg – der Auftraggeber kommt unbescholten davon.
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Aber Achtung: Der Punktehandel ist sowohl für den Auftraggeber als auch für den Strohmann strafbar! „Während sich der Strohmann mit einer Selbstbezichtigung laut geltendem Recht nicht strafbar macht, ist das Ausfüllen des Anhörungsbogens hingegen eine mittelbare Falschbeurkundung. Des Weiteren ist auch das Punkteübernehmen für Geld strafbar“, erklärt der „Bußgeldrechner“.
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Wenn die Sache jedoch auffliegt, scheint ein verlorener Führerschein wie eine Kleinigkeit. Dem Verkehrssünder, der den Punktehandel in Auftrag gegeben hat, droht eine teure Geldstrafe oder maximal drei Jahre im Gefängnis!