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Verkehr: Neues TÜV-Gesetz in Kraft! Millionen Autofahrer betroffen

Wer am Verkehr teilnimmt, sollte besser darauf achten, dass ein neues TÜV-Gesetz eingeführt wurde. DIESE Autofahrer sind davon betroffen.

© IMAGO/Michael Gstettenbauer

Hauptuntersuchung: Neue TÜV-Pflicht kostet extra

Die neue TÜV-Pflicht kostet extra. Erfahre alle Einzelheiten in diesem Video.

Wer im Verkehr als Autofahrer unterwegs ist, weiß, dass alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung beim TÜV für sein Fahrzeug fällig wird. Diesbezüglich wurde jedoch jetzt ein neues Gesetz beschlossen, wodurch fast zwei Millionen Autofahrer mehr bezahlen müssen.

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Für Autofahrer, die mit einer grünen Plakette am Verkehr teilnehmen, steht dieses Jahr wieder die Hauptuntersucher beim TÜV an. Wer eine orange Plakette hat, der muss erst nächstes Jahr zum TÜV. Besitzer einer blauen Plakette haben dieses Jahr bereits die Hauptuntersuchung durchgeführt und sind erst 2026 wieder dran.

Verkehr: Autofahrer müssen zusätzlich 50 Euro zahlen

Für die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung wird rund 140 Euro von den Teilnehmern des Verkehrs verlangt. Doch jetzt hat sich die Gesetzeslage geändert. Durch eine neue Regelung müssen fast zwei Millionen Autofahrer mindestens zusätzlich 50 Euro zahlen, wie „InsideDigital“ berichtet.

In Deutschland führen fast eine Million Personen ein Wohnmobil und 750.000 Verkehrsteilnehmer besitzen einen Wohnwagen. Diese Autofahrer sollten jetzt besonders aufpassen, denn neben der verpflichtenden Hauptuntersuchung müssen sie künftig eine weitere Untersuchung durchführen. Für diese wird zwischen 50 und 100 Euro verlangt.

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Das neue TÜV-Gesetz besagt nämlich, dass für Wohnmobile zusätzlich noch eine Gasprüfung durchgeführt werden muss. Diese war bisher lediglich eine Empfehlung, ist aber nun künftig alle zwei Jahre verpflichtend für Verkehrsteilnehmer, die ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen führen.

Bußgeld: 60 Euro bei Firstüberschreitung

Wenn man diese Fahrzeuge im Verkehr nutzen will und die Gasprüfung bisher nicht durchgeführt hat, sollte man jedoch keine Angst haben. Die Prüfung kann man nämlich noch bis zum 19. Juni 2025 nachholen. Bis dahin sollte man die Gasprüfung jedoch erledigt haben, sonst winken ordentliche Strafen.


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Wenn man nach dieser Frist im Verkehr nämlich kontrolliert wird und nicht die Gasprüfung durchgeführt hat, muss man mit einem Bußgeld rechnen. Wer die Frist mehr als zwei Monate verpennt, muss 15 Euro draufzahlen. Nach vier Monaten sind es schon 25 Euro und wer sich nach acht Monaten bisher nicht um die Prüfung gekümmert hat, muss stolze 60 Euro Bußgeld zahlen.