Klatsche für Vodafone vor Gericht! Der Telekommunikationsriese verlor gegen die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht München. Jetzt ändert sich für Verbraucher so einiges – allerdings nicht nur für Kunden von Vodafone, sondern auch von allen anderen Anbietern.
Ein bestimmtes Vorgehen der Vodafone Deutschland GmbH ist jetzt nämlich als rechtswidrig eingestuft worden. Der Fall geht zurück auf einen Hinweis des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv), der aggressive Verkaufsmethoden während eines Werbeanrufs von Vodafone anprangerte.
Vodafone: Nach Gerichtsurteil herrscht bittere Gewissheit!
Einem Verbraucher wurde nämlich während eines Anrufs eine E-Mail mit der Vertragszusammenfassung gesendet – gleichzeitig wurde er auch noch aufgefordert, einen Link zur Auftragserteilung zu betätigen. So bleibt Kunden kaum Zeit, das Angebot zu prüfen, ein schneller Vertragsabschluss am Telefon ist ohnehin anzuprangern.
Die Folge: Das Gericht sieht darin einen Verstoß gegen das seit Dezember 2021 geltende Telekommunikationsgesetz. vzbv-Vorständin Ramona Pop warnte: Kunden würden am Telefon zu Vertragsabschlüssen gedrängt werden, die sie bei genauerer Betrachtung ablehnen würden. Das Gericht sah es ähnlich: Kunden müssen eine klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung erhalten, bevor sie ihre Zustimmung geben. Die Zeit, Angebote zu vergleichen und zu prüfen, sei dabei essenziell.
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Konkret hat das Urteil weitreichende Bedeutung für Kunden und Anbieter. Vergleichbare Vertriebsmethoden werden nämlich auch von Vodafone-Konkurrenten genutzt. Vodafone und andere Anbieter müssen jetzt umgehend diesen umstrittenen Verkaufsprozess anpassen, um gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.