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Volksbank/Raiffeisenbank, Postbank und Co.: Bekommst du als Kunde Geld zurück? DIESES Urteil macht Hoffnung

Volksbank/Raiffeisenbank, Postbank und Co.: Bekommst du als Kunde Geld zurück? DIESES Urteil macht Hoffnung

Postbank
Sparkasse, Volksbank, Postbank und Co.: Urteil hat Vertragsänderungen nun für rechtswidrig erklärt. (Archivbild) Foto: IMAGO / Joko

Kunden der Volksbank/Raiffeisenbank, Postbank, Sparkasse sowie anderer deutscher Banken dürfen jetzt auf eine Rückzahlung hoffen.

Grund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dabei geht es um Kontogebühren, die Banken wie die Volksbank/Raiffeisenbank, die Postbank oder auch die Sparkasse erhoben hatten.

Sparkasse, Volksbank, Postbank und Co.: Vertragsänderungen rechtswidrig

Seit Jahren gibt es bei verschiedenen Banken eine gängige Praxis: Vertragsänderungen werden nicht an die große Glocke gehängt. Dadurch war es bislang so: Wer einer Änderung, wie beispielsweise einer Erhöhung von Kontogebühren, nicht explizit widersprach, der erklärte sich unbewusst mit der jeweiligen Änderung für einverstanden.

Das soll sich nun ändern.

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Das ist die Sparkasse:

  • Sparkassen-Finanzgruppe organisiert durch den Dachverband DSGV e.V. (Deutscher Sparkassen- und Giroverband): Verbund von Sparkassen, öffentlichen Versicherungen und sonstigen Finanzdienstleistern
  • Rund 385 Sparkassen
  • Mehr als 300.000 Mitarbeiter
  • 8.971 Zweigstellen und 380 Institute (2019)

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Sparkasse, Volksbank, Postbank und Co.: Für Kunden gibt es Geld zurück

Der Bundesgerichtshof erklärte dieses Vorgehen nun für rechtswidrig. Davon seien in den vergangenen Jahren Millionen von Kunden. Für die heißt es aber jetzt: Es gibt Geld zurück!

Gebührenerhöhungen kämen einem neuen Vertragsabschluss gleich, heißt es in der Urteilsbegründung. Eine stille Zustimmung reiche dafür nicht aus. Und weil diese Zustimmungen demnach rechtswidrig sind, heißt das, dass sämtliche Gebühren wieder auf das Niveau bei Vertragsabschluss zurückzudrehen sind.

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Sparkasse, Volksbank, Postbank und Co.: Hoffnung auf Rückzahlung?

Bei den Rückzahlungen soll es sich tatsächlich um Summen im dreistelligen Bereich halten. Jedoch gibt es dabei mehr als einen Haken. Zum einen seien Zahlen vor dem 1. Januar 2018 bereits verjährt, zum anderen seien Kunden aber somit vor zukünftig steigenden Kosten nicht geschützt.

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Weiterhin sei also mit steigenden Gebühren zu rechen. Denn: Stimme der Kunde fortan keiner Vertragsänderung zu, so würden die Banken und Sparkassen wohl kündigen. Dann muss man sich wohl eine neue, billigere Hausbank suchen. (ali)

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