Alle Jahre wieder der Ärger mit den Weihnachtsgeschenken! Was tun, wenn das Präsent nicht gefällt, nicht passt oder doppelt gekauft wurde? Ein Umtausch ist nicht immer möglich.
Für viele ist es die schönste Zeit des Jahres: Weihnachten. Mit der Familie zusammensitzen, lecker essen und als großes Highlight die Weihnachtsgeschenke unter dem Tannenbaum auspacken. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn das Geschenk nicht so ausfällt, wie man es sich erhofft hat. Doch welche Rechte hast du beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken?
Auf Kulanz der Verkäufer hoffen
„Auch mit Kassenbon kann nicht jedes Produkt, das im Geschäft gekauft wurde, einfach umgetauscht werden“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Ein pauschales Recht auf Umtausch im Einzelhandel gibt es schlichtweg nicht. Bei Bestellungen in Online-Shops verhält es sich hingegen anders. Dort gibt es das 14-tägige Widerrufsrecht.“
Wird das Geschenk im lokalen Handel gekauft, hast du nicht automatisch ein Recht darauf, es umzutauschen. Vielmehr bis du auf die Kulanz der Verkäufer angewiesen. Der Umtausch kann komplett abgelehnt oder statt der Auszahlung des Kaufbetrages nur ein Gutschein ausgestellt werden.
Umtausch im Internet einfacher
Wurde das Geschenk im Internet gekauft, ist die Rückgabe um einiges einfacher. Dort können viele geschlossene Kaufverträge innerhalb von 14 Tagen ohne Grund widerrufen werden. Dabei ist es egal, ob Farbe, Größe oder andere Eigenschaften der Ware nicht gefallen. Ausnahmen gelten zum Beispiel für bestimmte versiegelte Waren wie Kosmetik.
Wenn nach dem Kauf auffällt, dass etwas an dem Geschenk nicht in Ordnung ist, hast du klare Rechte gegenüber dem Händler. Nach dem Kauf können ab Erhalt der Ware zwei Jahre lang Ansprüche wegen eines Mangels geltend gemacht werden. Wichtig zu wissen: Zeigt sich an der Ware innerhalb der ersten zwölf Monate ein Fehler, wird angenommen, dass dieser schon von Anfang an bestand. Erst danach musst du nachweisen, dass die Sache bereits beim Kauf defekt oder der Fehler vorhanden war.
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Das gilt für Gutscheine
Wer mit einem Geschenkgutschein nichts anzufangen weiß, kann sich den Geldbetrag üblicherweise nicht auszahlen lassen. In der Regel ist ein Gutschein jedoch übertragbar, sodass er auch von einer anderen Person eingelöst werden kann.