Das hätte sich dieser Mann lieber zweimal überlegen sollen! Als er ein Foto bei Whatsapp teilte, ahnte er noch nicht, was er damit auslösen würde.
Warum ein Profilbild auf Whatsapp zu einem Polizeieinsatz führte, erfährst du hier.
Whatsapp: Ahnungsloser Mann teilt Foto – Polizei forscht nach
Die Kripo Augsburg bekam einen besorgten Anruf von einer Userin, der ein bedenkliches Foto in einem Chatverlauf bei Whatsapp aufgefallen war. Auf dem Bild war ein ungefähr 6-jähriger Junge ohne Hose zu sehen, der auf einem Sofa saß und sein Geschlechtsteil anfasste. Daneben saß ein Mann in Unterhose, der seinen Arm um den Jungen gelegt hatte. Die Polizei vermutete dahinter einen möglichen Fall von Kindesmissbrauch und ging der Sache nach.
So fanden sie heraus, dass der Mann und der Junge verwandt waren. Nach einer Durchsuchung der Wohnung des 59-jährigen Mannes konnten sie jedoch keine weiteren Beweise finden oder etwaige kinderpornografische Vorbestrafungen feststellen. Wie sich dann herausstellte, war das Foto bereits 15 Jahre alt und lediglich eine Erinnerung aus Kindheitstagen.
Whatsapp: Trotz guter Absichten – jetzt drohen rechtliche Konsequenzen
Der Junge auf dem Bild war mittlerweile erwachsen und hatte das Foto nach 15 Jahren wiedergefunden. Rein aus nostalgischen Gründen hatte er es bei Whatsapp mit seinem Vater, dem Mann auf dem Bild, geteilt. Der fand das so witzig, dass er es gleich als sein Profilbild einstellt – wohlgemerkt mit dem OK seines Sohns.
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Das ist Whatsapp:
- der beliebteste Instant-Messenger der Welt
- Installation läuft über den App Store (iPhone) oder Google Play (Android)
- Wer keine Lust mehr hat, Emojis zu verschicken, der kann auch Sticker oder Gifs an die Freunde senden
- In den Einstellungen kannst du einen regelmäßigen Termin für ein Backup festlegen – so sind deine Daten immer gesichert
- gehört zum Facebook-Imperium von Mark Zuckerberg
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Doch die Polizei fand das gar nicht witzig. „Erst denken, dann posten“, schreibt die Polizei Bayern in einer Pressemitteilungen. Denn: Trotz guter Absichten drohte die Polizei mit rechtlichen Konsequenzen. Auch wenn es sich bei dem Foto doch nicht um einen Beweis für sexuellen Missbrauch eines Kindes handelte, dann verstoße es trotzdem gegen das „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“.
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Seit dem 1. Juli ist sowohl der Besitz als auch die Verbreitung von Kinderpornografie verboten. Dass der 59-Jährige das Foto auf Whatsapp mit anderen teilte, wenn auch nur als sein Profilbild, fiel genau unter dieses Gesetz. Mit Glück droht ihm nur eine einjährige Freiheitsstrafe, mit Pech bis zu zehn. (mbo)