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Wahlprogramm hat es in sich: AfD will Arbeitslosengeld drastisch kürzen

Wer seinen Job verliert, bekommt bald weniger Geld – wenn es nach der AfD geht! Was sich ändern soll, liest du hier.

Die AfD hat drastische Pläne für das Bürgergeld – wer arbeitslos wird, soll viel schneller finanzielle Einbußen spüren!
© IMAGO Metodi Popow / Maximilian Koch

Bürgergeld: Lohnt sich die Arbeit für Geringverdiener noch?

CDU und CSU hatten Bedenken, das Bürgergeld motiviere zur Arbeitslosigkeit. Eine Studie widerspricht nun.

Vor Migration und Wirtschaft hat vor allem ein Thema den politischen Diskurs bestimmt: das Bürgergeld. Doch auch im Rahmen der Bundestagswahl 2025 haben die Parteien neue Vorstellungen zum Thema Bürgergeld. Besonders fällt dabei die AfD auf, die Menschen, die ihren Job verlieren, viel früher in die Grundsicherung schicken will als bisher.

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Egal, ob selbst verschuldet oder nicht: Frisch Gekündigte sollen viel kürzer als bisher Arbeitslosengeld beziehen, so der Entwurf der AfD. Das würde für die meisten Betroffenen eine viel geringere finanzielle Unterstützung nach der Kündigung bedeuten als bisher.

AfD plant radikale Bürgergeld-Reform – viele Arbeitslose betroffen

Arbeitslosengeld (ALG I) erhält im Moment, wer in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, wenn er sich arbeitslos meldet. Die Dauer des Bezugs hängt dann vom Alter und der vorherigen Beschäftigungszeit ab. Wer unter 50 Jahre alt ist, kann maximal 12 Monate Arbeitslosengeld erhalten, wenn er zuvor mindestens zwei Jahre gearbeitet hat.

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Ab 50 Jahren verlängert sich die Bezugsdauer schrittweise – bis hin zu 24 Monaten für Personen ab 58 Jahren mit mindestens vier Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt grundsätzlich 60 Prozent des letzten Nettoentgelts, für Menschen mit Kindern 67 Prozent. Voraussetzung ist, dass man sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet und aktiv nach einer neuen Stelle sucht.

Das will die AfD aber ändern. Laut Wahlprogramm sollen Menschen, die nun Arbeitslosengeld beziehen würden, viel früher ins Bürgergeld einsteigen. Beziehungsweise Hartz IV, denn das Bürgergeld in seiner aktuellen Form will die Weidel-Partei wieder abschaffen.

Im AfD-Wahlprogramm heißt es dazu: „Grundsätzlich soll der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst nach drei vollen Beitragsjahren eintreten und ist zunächst auf sechs Monate beschränkt. Für je zwei weitere Beitragsjahre erhöht sich der Anspruch danach um einen Monat.“ Arbeitslosengeld nach bisherigen Standards sollen dann nur noch diejenigen bekommen, die mehr als 39 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.

Job verloren? Arbeitslosengeld weg!

Kanzlerkandidatin Alice Weidel begründet das mit dem Lohnabstandsgebot. Das bedeutet, dass Menschen, die arbeiten, deutlich mehr Geld zur Verfügung haben als Menschen, die nicht arbeiten. Die AfD findet, dass das in Deutschland nicht umgesetzt ist – das äußerte Weidel zuletzt bei RTL.

Gewiss auch deswegen hat sich die AfD die „aktivierende Grundsicherung“ in ihr Wahlprogramm geschrieben. Diese würde eine deutliche Kürzung für Menschen bedeuten, die nicht arbeiten und gerade Bürgergeld empfangen.

Die AfD will das Bürgergeld tatsächlich ganz abschaffen und durch die „Aktivierende Grundsicherung“ ersetzen. Diese soll arbeitsfähige Empfänger stärker zur Eigenverantwortung und Arbeitsaufnahme motivieren, so das AfD-Wahlversprechen. Die Grundsicherungssysteme sollen „wirklich Bedürftigen“ erhalten bleiben.


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Zudem fordert die Partei eine Angleichung der Nebenbedingungen wie Schonvermögen und Autobesitz – wie genau, wird nicht beschrieben.