AfD-Politiker Stephan Brandner muss ziemlich tief in die Tasche greifen. Denn er beleidigte eine Journalistin mehrfach als „Faschistin“. Sie zog mit dem Fall vor das Landgericht Berlin. Das erteilte Brandner eine dicke Quittung.
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AfD-Politiker muss zahlen
AfD-Politiker und Bundesvorstand Stephan Brandner muss ein hohes Ordnungsgeld zahlen, da er die „Spiegel“-Journalistin Ann-Kathrin Müller auf der Plattform X mehrmals als „Faschistin“ beleidigt hatte. Müller hatte zuvor bei der Rechts-Partei „faschistische Züge“ festgestellt, was Brandner offenbar gar nicht passte.
Schon im Januar hatte das Landgericht Berlin dem AfDler untersagt, Müller eine „Faschistin“, „Oberfaschistin“ oder „Spiegel-Faschistin“ zu nennen. Es erließ daraufhin eine einstweilige Verfügung; Brandner musste die entsprechenden X-Beiträge löschen. Weil er aber eben nicht alle Beiträge entfernte, muss er nun ein saftiges Ordnungsgeld von 20.000 Euro zahlen, schreibt Müller auf X.
„Doch das ist nicht alles“, schreibt sie weiter. Am Abend der Europawahl habe der AfD-Politiker sie erneut beleidigt. „Das wird nun noch teurer, hat das LG Berlin entschieden: Weitere 30.000 Euro kommen hinzu, plus die Verfahrenskosten“, so Müller. „Also 50.000 Euro, das ist eine Rekordsumme, sagen meine Anwälte.“ Das Urteil sei allerdings noch nicht rechtskräftig.
Brandner legt X-Account still
Derzeit hat Brandner seinen Hauptaccount auf X deaktiviert. Ihm folgen dort knapp 75.000 Follower. Auf einem neuen Account schrieb Brandner, er nutze „die Wahlkreis- & Wahlkampfwochen (manche nennen es fälschlich auch Sommerpause)“ zum Renovieren, Polieren und Säubern des Hauptprofils. Unklar bleibt, ob dieser Schritt mit dem juristischen Streit mit der „Spiegel“-Journalistin zu tun hat.
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Es ist nicht das erste Mal, dass der AfD-Mann mit skandalösen Aussagen auffällt. Bei einer Kundgebung im Juni 2023 setzte er junge Klimaaktivisten mit der Hitlerjugend gleich. Die Jugend würde heute „nicht mehr mit braunen oder roten Fahnen, sondern mit Regenbogenfahnen“ herumlaufen, behauptet Brandner.