Der Bundestag hat am Donnerstag die Immunität von AfD-Fraktionsschef Alexander Gauland aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen den AfD-Politiker wegen des Verdachts eines privaten Steuerdelikts.
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AfD-Fraktionschef Alexander Gauland: Staatsanwaltschaft ermittelt
Das Plenum im Bundestag stimmte am Donnerstag einem Antrag der Staatsanwaltschaft „auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse“ zu.
Abgeordnete dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden. Sie genießen laut Grundgesetz Immunität. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann diese vom Parlament aufgehoben werden.
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Alexander Gauland
- 1941 in Chemnitz geboren
- Flucht aus der DDR nach dem Abitur
- Jurastudium in Marburg und Gießen
- 2013 gründet das langjähriges CDU-Mitglied die AfD
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Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung wurden bereits im März 2019 eingeleitet. Gauland hatte damals über einen Sprecher erklären lassen, dass es sich bei der Angelegenheit nur um einen Fehler bei der Steuererklärung handle.
Das Parlament stimmte auch für die Aufhebung der Immunität der CDU-Abgeordneten Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Hintergründe sind allerdings noch unklar. (pen, dpa)