Abgeordnete kriegen häufiger mal Besuch von Schulklassen. Denen berichten sie dann über ihren Alltag als Politiker. Doch ein AfD-Mann aus Brandenburg sorgte bei einem Schulbesuch für einen Skandal. Der nahm nämlich eine Grundschulklasse in Empfang. Vor ihnen plauderte er über Vergewaltigungen und Migration.
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Skandal-Besuch bei AfD-Politiker
Schüler erkunden den Landtag, sprechen auch mit Abgeordneten. Für den brandenburgischen AfD-Abgeordneten Dennis Hohloch – selber Lehrer – hat eine Gesprächsrunde mit Grundschulkindern ein Nachspiel. Er sprach vor 9- bis 12-Jährigen über Gruppenvergewaltigungen und Migration.
Andere Fraktionen reagieren empört und rufen nach Konsequenzen. Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD), die Hohloch einen Regelverstoß und eine Überrumpelung der Schülerinnen und Schüler vorwirft, bestellte den AfD-Politiker zum Vieraugengespräch ein. Sie zeigt kein Verständnis für Hohlochs Äußerungen, weil er weder Alter noch Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler beachtet habe, wie sie sagte.
Verdachtsfall in Brandenburg
In Bundesländern, in denen der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem einstuft, verbiete sich eine Zusammenarbeit von Schulen mit der Partei. Denn der schulische Bildungsauftrag sei den Zielen des Grundgesetzes verpflichtet, sagte Benjamin Winkler von der Amadeu Antonio Stiftung. „Dennoch tun sich viele Schulen schwer im Umgang mit der AfD, und nicht alle schlagen eine Einladung der Partei zu Diskussionen mit Schülern aus“.
Nach den Vorwürfen sagte der 35 Jahre alte AfD-Abgeordnete Hohloch, dass diese Formate für das Alter von Grundschülern aus seiner Sicht keinen Sinn ergeben. „Ich würde nie mit einer 4. Klasse in den Landtag gehen“, sagte er der dpa. Sonst seien es bei Abgeordneten-Gesprächen oft Achtklässler. Dennoch bereue er nicht, dass er Gruppenvergewaltigungen thematisiert habe. Denn die Abgeordneten anderer Parteien hätten versucht, die Kinder zu vereinnahmen. Bei Tiktok sagte er nach der Schüler-Runde im Juli auch, er wolle weiter über die Sicherheitslage im Land aufklären.
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Die AfD gilt in Brandenburg laut Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall. In Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt besteht nicht mehr nur der Verdacht, sondern dort wird die Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, das heißt, sie verfolgt demnach verfassungsfeindliche Ziele.
(Mit dpa.)