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Nach Le Pen-Urteil: Wie neutral sind deutsche Gerichte? „Richter können nicht aus Angst vor politischen Folgen freisprechen“

Das Urteil der rechten Le Pen wird von vielen als politische Entscheidung gesehen. Was bedeutet das für Alice Weidel? Ein Experteninterview.

Rechtswissenschaftler Dr. Franz-Alois Fischer erklärt, was es mit dem Le-Pen-Urteil auf sich hat und was das für Alice Weidel und ihre AfD bedeutet.
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Marine Le Pen ist schuldig gesprochen worden. Der Aufschrei insbesondere in rechten Kreisen auf der ganzen Welt war groß. War es wirklich eine politische Entscheidung und sind Gerichte überhaupt noch neutral gegenüber Politikern? Ein Experteninterview mit Dr. Franz-Alois Fischer.

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Le Pen hat gerichtlich erwiesenermaßen EU-Gelder in Höhe von 4,5 Millionen Euro veruntreut. Das tat sie, so der Vorwurf, zugunsten ihrer Partei, dem rechtspopulistischen und EU-skeptischen Rassemblement National (RN). Ein Teil ihrer Strafe: Le Pen darf fünf Jahre lang nicht bei französischen Wahlen antreten, also wäre sie auch bei den Präsidentschaftswahlen 2027, für die sich der RN gute Chancen für seine Vorsitzende ausrechnete, nicht dabei.

Le Pen-Effekt: Droht Weidel das gleiche Schicksal?

In den Medien stilisiert sich Le Pen zum Justizopfer hoch, beschuldigt das Gericht, „eine politische Entscheidung“ getroffen zu haben. Von überall auf der Welt springen ihr dazu rechte Politiker bei. Kritik an Frankreich gab es etwa von der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und von US-Präsident Donald Trump.

Der Vorwurf: die „linke“ Regierung benutze die Justiz, um die Rechten zu stoppen. Und in Deutschland? Auch hier verfängt eine solche Erzählung, wann immer es um juristische Ahndung AfD-Angehöriger geht.

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Franz-Alois Fischer, Professor für Öffentliches Recht und seines Zeichens „Demokratie-Erklärer“, erklärt im Interview mit unserer Redaktion, es sei voraussehbar gewesen, dass solche Reaktionen auf das Le Pen-Urteil kommen.

„Man kann fast die Uhren danach stellen, dass rechte Akteure wie Orbán sich medienträchtigen Gerichtsurteilen äußern. Es war auch klar, dass Le Pen selbst das Urteil als politischen Angriff auf sie wertet.“

Begründet sieht der Jurist diesen Vorwurf aber nicht. „Hier geht es um die Veruntreuung von EU-Geldern über sehr viele Jahre. Diese Gelder wurden von Le Pen für ihre eigene Parteitätigkeit benutzt.“ Das sei eine versteckte Finanzierung, so Fischer, und deshalb lege es im Sinne des französischen Rechtssystems, dass so über den Fall entschieden wurde.

„Es gibt da einen Automatismus. Le Pen wurde normal bestraft, wie jeder andere Mensch auch. Neben dieser Strafe wird automatisch auch der Entzug der Wählbarkeit angewendet. Juristisch nennt man das ‚das passive Wahlrecht.'“ Dass sie nun für fünf Jahre nicht mehr gewählt werden könne, sei aber keine politische Entscheidung des Gerichts.

„Die Richter wenden geltendes Recht in Frankreich an, und das ist eine Selbstverständlichkeit. Der Entzug des passiven Wahlrechts ist nicht durch das Gericht motiviert, sondern gesetzlich angeordnet, und man hätte höchstens im Einzelfall mit einer extra Begründung davon absehen können, die ich hier nicht gegeben sehe.“

Politische Justiz oder gerechte Strafe? Le Pen verurteilt

Die Fixierung der Weltöffentlichkeit darauf, dass Le Pen nun fünf Jahre nicht gewählt werden kann, ist für Fischer nicht verständlich. „Es ist kein Skandal, sondern eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit.“

Der Wirbel um das vermeintliche Urteil der französischen Politikerin sei leicht zu erklären, so der „Demokratie-Erklärer“. „Das Problem ist, dass die meisten Leute sich bei komplexeren Geschichten überhaupt nicht mit den Details beschäftigen. Sie sehen nur die Nachricht, ‚Gericht verbietet Le Pen, Präsidentin zu werden‘. Das kommt bei den Leuten an und dazu kommt, dass sie relativ beliebt ist.“ Was bei den Menschen ankomme, sei, dass das Gericht ihnen, dem demokratischen Willen, verbiete.

Akteure wie Elon Musk befeuerten international dieses Narrativ. „Die Erzählung ist dann, ‚die Richter sind alle links und korrupt.'“ Solche Aktionen seien auch in Deutschland aus der AfD-nahen Umgebung wahrzunehmen. „Das ist eine ja gut verknüpfte und fast abgesprochen wirkende Allianz dieser ganzen rechtspopulistischen Kräfte. AfD, FN und Trump-Anhänger. Das sind immer die ähnlichen Akteure, die sich da zu Wort melden und unisono ins Horn gegen die Justiz blasen.“

Manchmal seien die Vorwürfe gegen eine angeblich korrupte Justiz von AfD und Trump sogar wortgleich, so Fischer.

Könnte Alice Weidel das gleiche Schicksal blühen wie Le Pen?

Ob mit der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel in Deutschland theoretisch das Gleiche geschehen könne wie mit ihrer französischen Amtskollegin, hänge von der hypothetischen Straftat ab, so der Jurist. „Wir haben eine relativ differenzierte Regelung in Deutschland. Wer hier aber wegen schwerer Straftaten, zum Beispiel Totschlag, schwerer Körperverletzung oder Meineid verurteilt wird, dann gibt es auch im deutschen Strafrecht die Regelung, dass einem automatisch das Amt entzogen wird, auch das passive Wahlrecht.“ Man sei dann, so wie in Frankreich, fünf Jahre nicht wählbar.

„Wenn aber jemand ein bestimmte Vergehen begeht, wird das nicht so geregelt wie in Frankreich. Dann steht es im Ermessen des Gerichts, ob diese Strafe angewendet wird oder nicht und auch, ob das passive Wahlrecht für die vollen fünf oder nur für zwei Jahre entzogen wird. Das ist also anders als in Frankreich.“

Diesen Ermessensspielraum der deutschen Gerichte sei für die Argumentation, so eine Entscheidung sei politisch motiviert, natürlich ein Anknüpfungspunkt, so Fischer. „Dem Automatismus kann man das eigentlich nicht vorwerfen, denn das ist dann nun mal das geltende Recht.“

Wird die AfD ungerecht behandelt?

Dass diese Vorwürfe aus der rechten Ecke die Behörden abschrecken würden, beispielsweise AfD-nahe zu ahnden, glaubt Fischer nicht. „Es ist schließlich nicht so, dass ein Richter sagt, ‚oh, jetzt kriege ich mal die Weidel dran‘, oder sowas. Das wäre gar nicht die Vorgehensweise, sondern es gibt eine Anklage, wenn es einen Verdacht gibt.“

„Dann wird ermittelt und das muss aber dann ein Richter auch aburteilen. Richter können gar nicht aus Angst vor politischen Folgen freisprechen oder verurteilen.“ Das sei rechtswidrig und eine Ungleichbehandlung, so der Rechtswissenschaftler.

Es gebe jedoch auch Ausnahmen. Beispielsweise Verfahren zu einem Parteiverbot. „Das ist eine Möglichkeit, wie man gegen Organisationen und Leute agieren kann, die besonders verfassungswidrig agieren. So etwas wird vom Bundesverfassungsgericht entschieden, aber nur auf Antrag aus der Politik hin. Die Motivation, diesen Antrag überhaupt zu stellen, wäre dann tatsächlich eine politische Frage.“ Das würde dann aber transparent gehandelt.


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Dazu erklärt Fischer weiter: „Das ist der Grund, warum zum Beispiel noch kein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD angestoßen wurde. Es gab keinen politischen Willen, diesen Antrag an das Bundesverfassungsgericht zu stellen. Dieses müsste nach Recht und Gesetz entscheiden, es ist also eine normale juristische Prüfung. Der entsprechende Antrag wäre eine politische Entscheidung.“