Für CDU und AfD stehen die Ampel-Fraktionen gerne mal als „Verbotsparteien“ dar. Ausgerechnet beide Parteien haben es jetzt aber mit Verboten auf Schülerinnen und Schüler abgesehen.
Denn Smartphones sollen in Schulen bald so gut wie nichts mehr zu suchen haben. Aber wie realistisch wäre so ein Handy-Verbot?
AfD und CDU: Schulpläne gegen Handys
Das Smartphone ist im Leben nicht mehr wegzudenken. Auch die jüngeren Generationen werden von den kleinen Geräten im Schulalltag begleitet. Doch könnte damit bald Schluss sein? Der CDU-Bundesvorstand hat Ende September ein Positionspapier verabschiedet. Darin fordert die Union, in Grundschulen „ein privates Handynutzungsverbot umzusetzen“. An weiterführenden Schulen seien „Maßnahmen zu ergreifen, um eine private Handynutzung im Unterricht auszuschließen“.
Auch die AfD fordert ähnliche Punkte. „In der Grundschule haben Handys deshalb grundsätzlich nichts zu suchen. Für die Mittel- und Oberstufe plädieren wir für eine differenzierende Regelung. Während des Unterrichts sollte das Smartphone nur mit Erlaubnis des Lehrers genutzt werden, beispielsweise für eine gezielte Recherche.“ Ein komplettes Verbot in Pausen und Freistunden soll aber nicht nötig sein, heißt es weiter.
Handy-Verbot an NRW-Schulen?
Wie realistisch ist jetzt so ein Verbot an Schulen? In anderen Ländern gibt es schon Durchsetzungen. In Frankreich gilt es für Schüler bis 15 Jahre. Auch in den Niederlanden soll es von 2024 an keine Handys mehr in Schulen geben. Für Deutschland lehnt der deutsche Lehrerverband solche Pläne hingegen ab. „Ein absolutes Handyverbot für alle Altersgruppen und den gesamten Schulbereich kann man nicht durchsetzen“, sagte Verbandspräsident Stefan Düll der Deutschen Presse-Agentur.
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Was NRW betrifft heißt es aus dem Schulministerium auf Anfrage dieser Redaktion: „Nach dem nordrhein-westfälischen Schulgesetz (…) beaufsichtigen und betreuen Lehrer die Schüler in eigener Verantwortung. Im Rahmen ihrer pädagogischen Freiheit entscheiden die Lehrkräfte auch, welche Medien und Hilfsmittel im Unterricht und in einzelnen Unterrichtssituationen eingesetzt werden können.“
Heißt konkret: Die Entscheidung bleibt weiter den Schulen überlassen. In Hinsicht auf ein generelles Verbot schreibt das Ministerium weiter: „Eine Verschärfung oder Lockerung wird in NRW derzeit nicht diskutiert.“