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AfD-Verbot chancenlos: Warum das Verfassungsgericht die Partei nicht stoppen kann

Die AfD verbieten. Das ist ein vieldiskutiertes Thema- und nicht umsetzbar, sagt der Verfassungsrechtler Boehme-Neßler.

Warum das Bundesverfassungsgericht die AfD nicht stoppen kann
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Björn Höcke: der Rechtsaußen der AfD

Das ist Thüringens AfD-Chef

Mit einer Petition will der Weblog “ Volksverpetzer“ erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die AfD verboten werden muss. Die Forderung geht an den Bundesrat, der das Gericht mit einer solchen Prüfung beauftragen muss. Zu diesem Bestreben schreibt das Team des Blogs „Wenn eine Partei bestrebt ist, die Demokratie abzuschaffen, ist es demokratisch, diese Partei zu verbieten.“

Das Verbot einer Partei ist in der Bundesrepublik erst zweimal vorgekommen. Das liege an der Gesetzeslage, erklärt der Staats und Verfassungsrechtler Dr. Boehme-Neßler im Interview mit dieser Redaktion.

AfD-Verbot chancenlos

Betrachte man den Fall der AfD, müsse man die politische und die verfassungsrechtliche Ebene trennen, sagte Dr. Boehme-Neßler unserer Redaktion. Sollte der Antrag von der Bundesregierung gestellt und vom Verfassungsgericht abgelehnt werden, gäbe das der AfD Rückenwind.

Die Chancen, dass das Verfahren durchgeht, sieht er als gering an. Das Bundesverfassungsgericht würde ein Parteiverbot nur dann erlassen, wenn bestimmte, streng definierte Kriterien erfüllt sind.

Grund hierfür ist das Deutsche Grundgesetz. „Wir leben in einer Parteiendemokratie. Was politisch geschieht, passiert in Diskussionen, im Wettbewerb untereinander und durch Wahlen. Es geschieht nicht dadurch, dass eine Partei verboten wird. Das ist das allerletzte Mittel, wenn es es eine gefährliche Partei ist, gegen die man sich nicht anders zur Wehr setzen kann, als sie zu verbieten.“

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Der Bundesverfassungsschutz hat Teile der AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Auch das Institut für Menschenrechte sprach sich für ein Parteiverbotsverfahren aus. Gründe hierfür werden in den teils rechtsextremen Äußerungen AfD Angehöriger gesehen. Auch Boehme-Neßler kritisiert das verhalten der AfD scharf. Er bezweifelt aber, dass das für ein Parteiverbot durch das Verfassungsgericht ausreicht.

Zu wenig radikal für das Verbot

Die Kriterien, die hierfür festgestellt werden müssen, sind die Bedrohung der Menschenwürde, der Demokratie und des Rechtsstaats. „Die Parteiführung und die Mitglieder müssen sich inhaltlich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung aussprechen“, erklärt der Verfassungsrechtler. Dies sieht er bei gewissen Teilen der AfD gegeben, allerdings nicht in der gesamten Partei. Deshalb ginge ein Verbotsverfahren nicht durch das Verfassungsgericht.



Dieses müsse Folgendes feststellen, um ein Verbot zu entscheiden: „Das ganze Handeln der Partei muss kämpferisch und aggressiv gegen die Verfassung gerichtet sein. Und das Potential haben, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.“ Dies sei beispielsweise gegeben, wenn AfD Angehörige geheime Waffenlager anlegten, Überfälle planten oder die Menschen so sehr einschüchterten, dass diese sich nicht mehr trauten, ihre Meinung frei zu äußern.

Der Bundesregierung sei dies auch bewusst, deshalb sei der Antrag bis jetzt noch nicht beim Verfassungsgericht eingegangen, so Boehme-Neßlers Einschätzung. Auch ein Verbot von Teilen der AfD, beispielsweise der AfD in Thüringen um Höcke, das juristisch bessere Chancen hätte, sieht Boehme-Neßler als politisch unklug. Das sende die falschen Signale an potentielle Wähler. Auch im Ausland würde das nicht gut ankommen. AfD nahe Parteien sind in vielerorts in der Regierung. „In Deutschland wäre dann eine Partei verboten, die in Italien die Regierungschefin stellt.“


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Boehme Neßler sieht einen besseren Weg darin, politisch gegen die AfD zu kämpfen. „Man muss mit der AfD diskutieren und ihnen vor Publikum klar machen, dass es Mist ist, was sie erzählen.“ Er verstehe nicht, wieso die anderen Parteien das nicht tun. „Es ist teilweise so hanebüchen, problematisch und verfassungsfeindlich, was die AfD sagt, das kann man doch ganz klar herausarbeiten.“

So gewänne man die Zuschauer und die Wähler wieder zurück. So könnte man die AfD durch politische Diskussionen entzaubern und den potentiellen Wählern vorführen „guckt euch mal an, wen ihr da wählen wollt.“

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