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AfD-Verbotsantrag auf dem Tisch! „Völkisch-nationale Stärkung“

Die AfD gefährdet die Demokratie, so die Auffassung der Initiatoren. In den nächsten Wochen wird in den Fraktionen beraten.

Der AfD-Verbotsantrag liegt dem Bundestag vor.
© IMAGO/dts Nachrichtenagentur

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Lange wurde über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD diskutiert, jetzt liegt der Antrag dem Bundestag vor. Einzelne Abgeordnete haben das Papier verfasst. Das Bundesverfassungsgericht soll die gesamte Partei überprüfen, so der Wunsch. Jetzt können Mitglieder des Bundestags das Dokument unterschreiben. Eine Entscheidung könnte im Dezember fallen.

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Initiator Marco Wanderwitz von der CDU sieht einen großen Vorstoß in Sachen AfD-Verbotsverfahren. „Nächste Woche steht in meiner Bundestagsfraktion der Antragsentwurf, den wir fraktionsübergreifend erarbeitet haben, auf der Tagesordnung. In den anderen demokratischen Fraktionen ist das in diesen Tagen auch der Fall“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“. „Wenn wir unser Anliegen jetzt einbringen, dann könnten die Abgeordneten darüber noch im Dezember entscheiden, oder dann nach der Weihnachtspause im Januar.“ 

AfD-Verbotsverfahren stützt sich auf Urteile und Rechercheergebnisse

Dem fraktionsübergreifenden Antrag aus dem September haben sich insgesamt 36 weitere Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken angeschlossen. Unterstützung von den gesamten Fraktionen gibt es allerdings nicht. Grundlage des Antrags ist der Grundsatz der wehrhaften Demokratie, dass diese gegen ihre Feinde und somit gegen ihre eigene Abschaffung vorgehen kann. Die AfD stellt für die Anhänger einen solchen Feind dar.

Die AfD „lehnt unsere freiheitliche, demokratische Ordnung ab, greift sie aggressiv an“, so die Begründung von Wanderwitz. „Alle anderen Fraktionen arbeiten auf dem Fundament unserer Verfassung, die AfD hämmert mit dem Presslufthammer 24 Stunden daran.“ Die Partei würde Angehörigen nationaler Minderheiten und Volksgruppen zu Gunsten einer „völkisch-nationalen Stärkung eines vermeintlichen Deutschtums“ diskriminieren.


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Der Antrag gegen die AfD stützt sich auf die Urteile der Oberverwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen und Thüringen, auf Recherchen diverser Medien sowie auf Beobachtungen der Verfassungsschutzbehörde. Das berichtet der rbb, welchem der Antrag vorliegt. Für die AfD seien Deutsche mit Migrationshintergrund keine „vollwertigen Deutschen“ und zwischen Migranten und Deutschen würde ein „unüberwindlicher biologischer, abstammungsmäßiger Unterschied“ bestehen, so beispielsweise die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen.

Zudem würde die AfD in den Parlamenten ihr Stärke dafür missbrauchen, „um gegen politische Gegner vorzugehen, rechtsstaatliche Strukturen und Verfahren zu schwächen, Minderheiten auszugrenzen und verächtlich zu machen, die sexuelle Selbstbestimmung anzugreifen und die staatliche Förderung von Demokratie und Zivilgesellschaft zu behindern und mittelfristig abzuschaffen.“

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