Die AfD-Wähler sollten auch das Kleingedruckte lesen! Im RTL-„Nachtjournal“ wurde Kanzlerkandidatin Alice Weidel mit dem Plan ihrer Partei zur Reform des Arbeitslosengeldes konfrontiert. Die Partei setzt insgesamt auf mehr Druck auf Arbeitslose, nicht nur auf Empfänger der Grundsicherung, also aktuell dem Bürgergeld. Auch wer frisch seinen Job verliert, soll sich mehr sputen, ansonsten werden seine Leistungen gekürzt. Das würde vor allem für ältere Arbeitslose über 50 Jahre und jene in strukturschwachen Regionen eine Herausforderung darstellen.
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„Insgesamt stehen wir für die aktivierende Grundsicherung“, so Weidel im RTL-„Nachtjournal“ im Gespräch mit Nikolaus Blome. Der Journalist musste mehrmals nachbohren, um das AfD-Konzept zu beleuchten, während Weidel patzig reagierte. „Ich habe diese Frage jetzt ausreichend beantwortet“, entgegnete sie mit einem höhnischen Lachen.
So krass will die AfD den Arbeitslosengeld-Bezug einschränken
„Die Dauer der Auszahlung des Arbeitslosengeldes sollte sich an die Arbeitszeit koppeln“, erläuterte Weidel lediglich noch. Schauen wir also vor allem in den Entwurf des AfD-Wahlprogramms. Dort steht es ziemlich klar auf Seite 22, was die Partei vor der Bundestagswahl plant.
„Grundsätzlich soll der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst nach drei vollen
AfD-Wahlprogramm (Leitantrag der Bundesprogrammkommission)
Beitragsjahren eintreten und ist zunächst auf sechs Monate beschränkt. Für je zwei
weitere Beitragsjahre erhöht sich der Anspruch danach um einen Monat.“
Demnach wird der Anspruch auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld, für die man als Arbeitnehmer Beiträge zahlt, deutlich beschnitten.
- Wer fast drei Jahre in einer Firma arbeitet und gekündigt wird, hat überhaupt keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, obwohl er zuvor als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter monatlich Beiträge abgedrückt hat. Er würde sofort in die Grundsicherung (heute: Bürgergeld) fallen.
- Wer beispielsweise 9 Jahre in einem Unternehmen war und gekündigt wird, würde maximal neun Monate Arbeitslosengeld erhalten.
Aktuell sieht die Regelung so aus:
- Wer jünger als 50 Jahre ist, kann maximal 12 Monate Arbeitslosengeld (60 Prozent vom letzten Netto-Lohn) erhalten.
- Die Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens zwei Jahre vorher beschäftigt war.
- Wer nur 12 Monate versicherungspflichtig war, hat einen Anspruch auf ein halbes Jahr Arbeitslosengeld.
- Bei über 50-Jährigen steigt die Anspruchsdauer an. Maximal sind 24 Monate Arbeitslosengeldbezug möglich (bei 58-Jährigen oder älter).
Harte Zeiten vor allem für über 50-Jährige nach Weidels Plan
RTL-Mann Blome rechnet vor, was der AfD-Plan bedeutet: „Sie müssen, um zwei Jahre Arbeitslosengeld zu bekommen, bevor man ins Bürgergeld fällt, 39 Jahre beschäftigt gewesen sein. Und dann kriegen sie zwei Jahre.“ Das sei eine Versiebenfachung und eine Bedingung, „die fast keiner mehr erfüllen kann“.
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Ob die härtere Gangart, auch gegenüber älteren Arbeitslosen, in der AfD-Wählerschaft tatsächlich gut ankommen wird? Die patzige Reaktion von Weidel in der RTL-Sendung schien zu unterstreichen, dass sie darüber ungern redet. Tatsächlich ist aber auch im Gespräch mit Elon Musk deutlicher geworden, für welches libertäre Staatsbild die Ökonomin an der Spitze der Partei steht. Einen ziemlich schlanken (Sozial-)Staat.