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AOK, DAK, Barmer, Techniker: Wenn du DIESEN Satz sagst, wirst du wie ein Privatpatient behandelt

Lange auf Arzttermin warten? Es gibt einen kinderleichten Trick, wie du das als Versicherter von AOK, TK, DAK, Barmer und Co. umgehen kannst.

Plötzlich Terminvergabe wie bei einem Privatpatient!
© imago images/Panthermedia

Krankenkasse wechseln: Hier sparst du am meisten ein

2023 soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen. Bei diesen Krankenkassen können Versicherte bei einem Wechsel am meisten sparen.

Wieder monatelang auf einen Termin beim Facharzt warten, während Privatpatienten bevorzugt behandelt werden? Oder du bekommst erst gar keinen Termin, weil der Arzt nur Privatpatienten annimmt? Wenn du als gesetzlich Versicherter bei AOK, DAK, Barmer, Techniker Krankenkasse (TK) oder einer anderen davon genug hast, gibt es einen Trick.

Der ist völlig legal – allerdings nicht umsonst. Dennoch kannst du so oft schneller an Termine beim Arzt kommen. So kannst du quasi einmalig Privatpatient sein.

AOK, DAK, Barmer und Techniker Krankenkasse: So wirst du plötzlich Privatpatient

So funktioniert der Trick: Bei der Terminvergabe am Telefon gibst du bei der Sprechstundenhilfe an, dass du wie ein Privatpatient behandelt werden möchte. Dieser eine Satz wird dir Türen öffnen!

Doch, Achtung: Das bedeutet, dass man das Honorar des Arztes zunächst in voller Höhe selbst bezahlen muss! Du bist also zunächst Selbstzahler. Das kann ziemlich ins Geld gehen. Bei Privatversicherten können Ärzte nämlich ein höheres Honorar verlangen, dass sich an der Gebührenordnung orientiert. Dagegen müssen sie sich bei der Behandlung von gesetzlich Versicherten an die vertraglich ausgehandelten Sätze halten.

Gesetzliche Krankenversicherung zahlt dann nur anteilig die Arztrechnung

AOK, DAK, Barmer, TK und Co. werden als deine Krankenkasse diese höheren Honorare nicht voll übernehmen, sondern die Kosten maximal nur bis zu der festgelegten Höhe im Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherung ausgleichen. Laut einer Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung ist die Differenz im Durchschnitt 2,3-fach höher.

Nach dem Besuch beim Arzt oder am Ende eines Quartals kannst du die Rechnung zur Kostenerstattung bei AOK, DAK, Barmer, Techniker Krankenkasse oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Die Kasse kann dann noch bis zu fünf Prozent als Bearbeitungsgebühr (Verwaltungskosten) vom Erstattungsbetrag einbehalten.

Vorsicht! Bei reiner Privatpraxis gibt es keine Kostenerstattung

Viele wissen gar nicht, dass es diese Möglichkeit schon seit 2004 gibt. Damals wurde das sogenannte GKV-Modernisierungsgesetz beschlossen. Seitdem haben Kassenpatienten das Recht, bei ihrem Arzt privat zu zahlen oder auch eine Privatpraxis aufzusuchen. Wenn du jedoch zu einer reinen Privatpraxis gehst, gibt es keine Kostenerstattung, auch nicht anteilig! Nur wenn du dich bei einem zugelassenen Kassenarzt wie ein Privatpatient behandelt lässt, kannst du als Selbstzahler die Teil-Erstattung beantragen.


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AOK: „Entscheidung will gut überlegt sein“

Bevor du diesen Schritt gehst, solltest du dich von deiner Krankenkasse beraten lassen. Sonst könntest du ein teures Erwachen erleben! Die AOK gibt beispielsweise zu bedenken: „Im Vergleich zur Abrechnung per Versichertenkarte ergeben sich bei der Kostenerstattung organisatorische und finanzielle Nachteile. Die Entscheidung will daher gut überlegt sein.“ Zwar weist die AOK auf den Vorteil hin, private Sprechstunden vereinbaren zu können, dem würden jedoch auch „finanzielle Risiken und Mehrkosten“ gegenüberstehen.“