Im April kommen einige wichtige Änderungen auf uns zu!
So gibt es bei der Rente, beim Thema Steuern und Mindestlohn und in einigen anderen Bereichen mit dem neuen Monat wichtige Dinge zu beachten.
Rente, Steuern, Mindestlohn: Das ändert sich im April
Der Frühling bringt nicht nur chaotisches Wetter und eine Stunde weniger auf der Uhr – auch bei Rente, Steuern und Mindestlohn ändert sich etwas für Betroffene. Was ab 1. April neu gilt, liest du hier.
Rente für Selbstständige: Verfahren ändert sich
Die Änderung bei diesem Thema zum 1. April betrifft nur Menschen, die Berufe ausüben, die nicht eindeutig als selbstständige oder angestellte Arbeiter gelten. Wer zum Beispiel Handwerker oder Hebamme ist, und sich nicht sicher ist, ob er selbst etwas für die Renten zurücklegen muss oder einen Anspruch auf Bezüge hat, kann das über eine Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) prüfen lassen.
Bisher wurde in dem sogenannten „Statusfeststellungsverfahren“ nicht nur entschieden, ob ein Mensch selbstständig, sondern auch, welche Art der Krankenversicherung für ihn notwendig ist.Das wird sich ab 1. April 2022 ändern und künftig Aufgabe der Krankenkassen sein, gibt die DRV an.
Steuern: Vor- und Nachteile für Steuerpflichtige
Bei den Steuern gibt es zum neuen Monat sowohl eine Entlastung, als auch eine Belastung für Steuerpflichtige. So wird die Umzugspauschale erhöht, wie „Finanzen.net“ berichtet.
Wer also berufsbedingt umziehen muss, kann die Kosten dafür mit einer erhöhten Pauschale bei der Steuererklärung absetzen. Konkret steigt die Pauschale für Singles von 870 auf 886 Euro, für Eheleute und im Haushalt lebende Kinder von je 580 Euro auf 590 Euro.
Auch doppelt gezahlte Mieten oder Kosten für einen möglicherweise notwendig gewordenen Nachhilfeunterricht für Kinder können abgesetzt werden.
In einem anderen Aspekt gibt es zum neuen Monat dagegen eine steuerliche Belastung: bei der Corona-Prämie. Konnte diese bis Ende März von Arbeitgeber an Arbeitnehmer in Höhe von bis zu 1500 Euro steuerfrei ausgezahlt werden, müssen solche Prämienzahlungen ab 1. April 2022 wieder arbeitsrechtlich versteuert werden.
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Mindestlohn-Erhöhung ab 1.April – auch in diesen Bereichen gibt es mehr Geld
Angestellte in einigen Bereichen können sich mit dem neuen Monat über mehr Lohn freuen. So wird der Mindestlohn für Beschäftigte in der Zeitarbeit von 10,45 Euro auf 10,88 Euro angehoben. Übrigens: Im Oktober soll der Mindestlohn für alle auf 12 Euro erhöht werden.
Auch Arbeitskräfte in der Pflege bekommen mit dem April mehr Geld: Pflegehilfskräfte erhalten dann 12,55 Euro pro Stunde statt 12 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte 13,20 statt 12,50 Euro und Pflegefachkräfte 15,40 Euro statt 15 Euro. Dies gilt allerdings nicht für Pflegekräfte in Privathaushalten.
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Beamte dürfen sich ebenfalls über mehr Lohn freuen – zum 1. April steigt ihr Gehalt laut „Finanzen.net“ um 1,4 Prozent. Grund ist das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften.