In Thüringen hat ein CDU-Politiker einen Asyl-Vorschlag gemacht, der in den Medien heiß diskutiert wurde. Denn dieser will Geflüchtete dazu bringen, gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Im Saale-Orla-Kreis sollen sie vier Stunden täglich arbeiten.
Das soll sie fit für den Arbeitsmarkt machen. Für die Jobs soll es aber nur mickrige 80 Cent die Stunde geben. Ist das überhaupt erlaubt?
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Asyl: Arbeiten für 80 Cent?
Vier Stunden pro Tag, 80 Cent die Stunde: Im ostthüringischen Saale-Orla-Kreis will der CDU-Landrat Christian Herrgott Asylbewerber zur Arbeit verpflichten. Dafür will er eine entsprechende Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz nutzen. Die Geflüchteten sollen vor allem in ihrer Gemeinschaftsunterkunft einfache Arbeiten erledigen. Dazu gehören Jobs wie Straßen reinigen, Hecken schneiden und Schnee schippen.
Doch bei der Bezahlung für die Arbeit schauen Geflüchtete in die Röhre. Gerade einmal 80 Cent in der Stunde, also maximal 64 Euro im Monat sollen sie dafür bekommen. Wenn sich die Geflüchteten weigern, drohen Geldkürzungen von bis zu 180 Euro im Monat.
Thüringens Integrationsministerin Doreen Denstädt (Grüne) kritisierte Herrgotts Politik scharf: „Herr Herrgott macht genau das, was rechte Gruppierungen zurzeit versuchen: Er bedient das falsche Narrativ von den arbeitsscheuen Geflüchteten“, prangert sie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an.
CDU-Vorschlag „juristisch möglich“
„Juristisch wäre es eigentlich möglich“, teilt Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Dr. Amel Sarić unserer Redaktion mit. „In erster Linie denkt man immer bei niedrigen Löhnen an das Mindestlohngesetz, aber es gibt dazu im Asylbewerberleistungsgesetz eine Regelung.“ Dieser Regelung nach dürfen Asylbewerber, besonders in Aufnahmeeinrichtungen, zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden.
Auch CDU-Politiker Herrgott stützt sich darauf. Denn im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) heißt es im Paragraf fünf: „Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.“
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„Dort (AsylbLG, Anm. d. Red.) stehen auch die 80 Cent drin“, führt Sarić weiter aus. „Es ist kein Lohn oder Gehalt, das gezahlt wird, sondern eine bloße Aufwandsentschädigung für die gemeinnützige Arbeit.“ (mit dpa.)