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Eklat bei Asyl-Gipfel: Scholz wittert CDU-Intrige gegen eigenen Parteichef Merz

Aufregung beim Asyl-Gipfel am Montagabend im Kanzleramt. Intrigierten Wüst und die anderen CDU-Länderchefs gegen Merz?

Was ging beim Asyl-Gipfel hinter verschlossenen Türen ab?
© IMAGO/Panama Pictures

Arbeitsverbot für Migranten gelockert - die wichtigsten Neuregelungen

Die Bundesregierung hat das Arbeitsverbot für Migranten gelockert. Alle Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen dürfen zukünftig nach sechs Monaten arbeiten. Für Kinderlose war das bisher erst nach neun Monaten möglich. Auch Geduldeten soll nun im Regelfall eine Arbeitserlaubnis erteilt werden.

Es ging hoch her beim Asyl-Gipfel zwischen den Ministerpräsidenten und Bundeskanzler Olaf Scholz. Am Ende gab es am Montagabend zwar eine Einigung, aber ein heftiger Vorwurf sorgt für Wirbel.

War es nur ein taktisches Manöver des Bundeskanzlers? Oder solidarisierte er sich tatsächlich mit Friedrich Merz, weil der ihm als Verhandlungspartner besser passt?

Wollte Wüst seinen Parteichef ausstechen?

Wie Hauptstadt-Insider Nikolaus Blome am Montagabend auf X (früher Twitter) enthüllte, unterstellte Scholz den CDU-Ministerpräsidenten eine Intrige gegen Merz. Der Politik-Chef von RTL und ntv schrieb: „Im Kanzleramt brennt die Luft. Scholz wirft Wüst und den CDU-MP eine Intrige gegen Parteichef Merz vor.“ Der Verdacht sei aufgekommen, weil die CDU-Länderchefs „eine eigene Migrationskommission fordern, die an Merz vorbei mit Scholz verhandeln wolle“.

+++ Auch spannend: Asyl-Betroffener packt aus – Route nach Deutschland ist „Weg des Todes“ +++

Zuvor hatte es im Kanzleramt bereits Gespräche zwischen Merz und dem Kanzler über einen Migrationsdeal im Rahmen des Deutschlandpakets gegeben. Doch wer hat die Verhandlungsführung für die Union? Scholz erkannte Uneinigkeit in den Reihen der größten Oppositionspartei – und sein Lager ließ die brisante Information am Abend offenbar nach außen sickern.

Nur eine „erkennbar überspizte Bemerkung“ des Kanzlers?

Die „Bild“ stellt die Angelegenheit jedoch anders dar. Demnach habe Scholz nicht von einer Intrige gesprochen, sondern gesagt: „Das könte man als Volte von Herrn Wüst verstehen. (…) Und wenn mir die Länder vorschreiben wollen, welche Gespräche ich führe und mit wem, das fände ich mies.“ Es sei eine „erkennbar überspitzte Bemerkung“ des Kanzlers hinsichtlich der CDU-Forderung einer parteiübergreifenden Kommission gewesen, teilten Teilnehmer der „Bild“ mit.

Tatsächlich einigte sich die Runde als Kompromiss hinterher auf eine Kommission für Migration. Diese wird die Bundesregierung mit den Bundesländern einrichten. Dabei sollen gesellschaftliche Gruppen einbezogen werden – wie Kirchen und Gewerkschaften. Auch Wissenschaftler und Vertreter von Organisationen, die sich für die Belange von Asylbewerbern einsetzen, sollen bei der neuen Kommission teilnehmen. 


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Asyl-Deal: Das sind die wichtigsten Ergebnisse

Nach zähen Verhandlungen gab es letztlich jedoch eine Einigung beim Asyl-Gipfel. Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:

  • Neuer Deal bei der Finanzierung: Die bestehende Flüchtlingspauschale des Bundes soll ab dem nächsten Jahr zu einer von der Zahl der Schutzsuchenden abhängigen Pro-Kopf-Pauschale weiterentwickelt werden („atmendes System“). Ab 2024 zahlt der Bund für jeden Asylerstantragssteller eine jährliche Pauschale von 7.500 Euro. In der ersten Hälfte des Jahres 2024 soll es eine Abschlagszahlung von 1,75 Milliarden Euro geben.
  • Bezahlkarte kommt 2024: Barauszahlungen an Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen eingeschränkt werden. Eine Bezahlkarte soll eingeführt werden. Bis zum 31. Januar 2024 soll dafür ein Modell erarbeitet werden.
  • Leistungen werden eingeschränkt: Wenn sich ein Asylverfahren lange hinziehe, sollen nicht 18, sondern 36 Monate lang Grundleistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden. Aktuell steigen nach 18 Monaten die Sätze ungefähr auf Höhe der regulären Sozialhilfe. Dieser Schritt soll künftig später erfolgen.
  • Asylverfahren beschleunigen: Verfahren für Angehörige von Staaten, für die die Anerkennungsquote weniger als fünf Prozent beträgt, sollen zügiger als bisher abgeschlossen werden. Ziel ist, das Asyl- und das anschließende Gerichtsverfahren bei ihnen jeweils in drei Monaten abzuschließen. In allen anderen Fällen sollen die Asylverfahren regelhaft nach sechs Monaten beendet sein.
  • Asylverfahren im Drittstaaten werden geprüft: Die Bundesregierung will prüfen, ob Asylverfahren außerhalb Europas möglich sind. Geprüft werden soll, ob die Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen kann.