Es ist mal wieder so weit, der insgesamt siebte Monatswechsel in 2024 steht vor der Tür. Der August hat einige gesetzliche Neuerungen parat, die insbesondere für junge Menschen und Berufseinsteiger wichtig sind. Welche das sind, erfährst du hier.
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Aktuell erholen sich alle Schülerinnen und Schüler in den Sommerferien – und passend zum neuen Schuljahr wartet eine freudige Nachricht. Bedürftige Kinder erhalten ab dem ersten August nämlich mehr BAföG.
Ab August: Mehr Unterstützung vom Staat
Die Grundbedarfssätze steigen flächendeckend um fünf Prozent. Aktuell erhalten Schüler, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben, 276 Euro pro Monat. Künftig unterstützt sie der Staat mit 290 Euro. Zudem dürfen die Eltern oder Partner der Geförderten künftig mehr verdienen, der Freibetrag steigt um 5,25 Prozent. Unter dem Strich bedeutet dies, dass ab August mehr Schüler Unterstützung erhalten können. Die Wohnkostenpauschale für diejenigen, die nicht mehr zu Hause wohnen, steigt ebenfalls. Sie beträgt dann 380 Euro. Für die BAföG-Höchstsätze ist somit eine maximale Anhebung von insgesamt 43 Euro möglich.
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Ein weiterer Meilenstein für junge Menschen ist die sogenannte Ausbildungsgarantie, welche ab dem ersten August gilt. Sofern man trotz zahlreicher Anstrengungen keinen Ausbildungsplatz finden sollte, müssen Arbeitsagenturen und Jobcenter den Betroffenen künftig als letzte Option eine außerbetriebliche Ausbildung anbieten. Diese Garantie gilt beispielsweise für Menschen in Regionen, in denen es zu wenig Ausbildungsplätze gibt.
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Auch die Heizungsförderung geht in die nächste Runde. Ab Ende August können Vermieter von Einfamilienhäusern Zuschüsse für einen Heizungstausch bei der Förderbank KfW beantragen. Auch Wohnungseigentümer können einen Antrag stellen, sofern sie die Heizung erneuern wollen. Maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten für Kauf und Einbau werden finanziert. Auch Kommunen und Unternehmen sollen sich bei der KfW melden können.
Geschlechtsänderungen beim Standesamt
Für Transpersonen entpuppt sich der August als wahre Freude. Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, wonach sie ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen beim Standesamt ändern lassen können. Etwaige Überarbeitungen müssen drei Monate im Voraus angemeldet werden – Stichtag ist der erste August. (mit dpa)