Bafög nimmt im Leben vieler Studierenden in Deutschland eine sehr wichtige Rolle ein. Immerhin könnten einige ohne das Geld nicht ihren Lebensunterhalt während des Studiums bestreiten.
Jeden Monat warten sie deswegen auf die Auszahlung des Bafögs. Doch wann kommt die Leistung eigentlich auf den Konten der Empfänger an? Wir verraten dir alles, was du zur Auszahlung vom Bafög wissen musst.
Bafög Erstantrag stellen: SO lange kann es bis zur ersten Auszahlung dauern
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland. Beim Bafög geht es um die Sozialleistung, welche die Empfangsberechtigten wegen des Gesetzes erhalten können. Grundsätzlich kann die Sozialleistung für das Studium, die Ausbildung oder die Weiterbildung beantragt werden. Wie hoch diese ist und ob ein Schüler oder Student überhaupt empfangsberechtigt ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Das sind das eigene Einkommen, das Einkommen der Eltern, ggf. Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners, das eigene Vermögen und die Wohnsituation.
Mit dem Erstantrag sollte man aber nicht zu lange warten, wenn man pünktlich zum Studienstart das Geld auf dem Konto haben möchte. Die Bearbeitungszeit eines BAföG-Antrags vom Studentenwerk kann schon mal zwischen zwei und drei Monate betragen. Das hängt oft mit dem Zeitpunkt des Erstantrags beim jeweiligen Studentenwerk und der Richtig- und Vollständigkeit der Angaben auf den Formblättern und Nachweisen zusammen.
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Wer seine Ausbildungsförderung oder seine Studienfinanzierung über die Sozialleistung bestreitet, ist jeden Monat auf das Bafög angewiesen. Wichtig ist für viele Leistungsempfänger auch der Zeitpunkt, an dem das Geld auf dem Konto eingeht. Immerhin müssen oft zum Monatsbeginn einige Rechnungen wie die Miete beglichen werden. Doch wann können Schüler, Azubis und Studenten mit der Überweisung rechnen?
Wer nun hofft, dass es bundesweit eine einheitliche Regelung mit einem einheitlichen Überweisungsdatum gibt, der wird leider enttäuscht. Die Auszahlung wird nämlich durch die jeweiligen Landeskassen vorgenommen und wird flexibel terminiert.
Monat | Spätester Auszahlungstermin |
Januar 2025 | Dienstag, 31.12.2024 |
Februar 2025 | Freitag, 31.01.2025 |
März 2025 | Freitag. 28.02.2025 |
April 2025 | Montag. 31.03.2025 |
Mai 2025 | Mittwoch, 30.04.2025 |
Juni 2025 | Freitag, 30.05.2025 |
Juli 2025 | Montag, 30.06.2025 |
August 2025 | Donnerstag, 31.07.2025 |
September 2025 | Freitag, 29.08.2025 |
Oktober 2025 | Dienstag, 30.09.2025 |
November 2025 | Freitag, 31.10.2025 |
Dezember 2025 | Freitag, 28.11.2025 |
Januar 2026 | Mittwoch, 31.12.2025 |
Im Bundesausbildungsförderungsgesetz heißt es dazu nur, dass es „unbar monatlich im Voraus zu zahlen“ ist. Etwas genauer wird es dann in der zugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV). Hier steht: „Die Zahlung ist so rechtzeitig vorzunehmen, dass der Betrag dem Auszubildenden jeweils am letzten Tag des Vormonats zur Verfügung steht“. So sollen die betroffenen Studenten und Co. auf jeden Fall ihre Rechnungen zum Monatsbeginn begleichen zu können. Stichproben ergaben, dass sich die Bundesländer auch an diese Vorgaben halten. Wichtig ist, dass das Geld auch pünktlich kommt, wenn das Monatsende auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt, an denen die Banken nicht arbeiten. Dementsprechend müssen die Überweisungen in diesen Monaten früher vorgenommen werden.
Wann das Bafög kommt, weißt du nun. Doch wie sieht es mit anderen Sozialleistungen aus? Wir verraten dir, wann der Auszahlungstermin des Wohngelds ist.>>>