Viele junge Menschen, die studieren gehen oder eine Ausbildung beginnen, haben das Recht auf Bafög (Bundesausbildungsförderungsgesetz).
Mit dem Geld sollen insbesondere Schülern und Studierenden aus finanziell schwachen Familien unter die Arme gegriffen werden.
Sie sollten mit dem Bafög einen besseren Zugang zur Bildung bekommen. Doch es gibt da eine Sache, die viele nicht auf dem Schirm haben…
Bafög: Nicht jeder ist berechtigt
Nicht jeder bekommt Bafög. Zunächst müssen Schüler und angehende Studierende prüfen, ob sie überhaupt berechtigt sind. Das ist dann der Fall, wenn die Kosten für Studium oder Ausbildung nicht von der Familie (in aller Regel: den Eltern) oder den Studierenden/Auszubildenen selbst bestritten werden können.
Für Studierende gilt zudem: Bafög gibt es nur, wenn sie in Vollzeit studieren. Ein Teilzeit-Job plus Studium ist also nicht drin. Außerdem hat nur ein Anrecht, wer zu Beginn des Bachelorstudiums nicht älter als 29 Jahre ist. Wer ein Masterstudium anfängt, darf maximal 34 Jahre alt sein. Doch was vielen nicht bewusst ist: Es gibt eine weitere knallharte Regel! Denn das Bafög ist kein Geschenk! Eine bestimmte Gruppe muss das Geld zurückbezahlen – zumindest einen Teil!
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Mehr zum Thema Bafög:
- Bafög steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz.
- Die Zahl der Bafög-Empfänger sank in den letzten ahren.
- Aktuell beziehen über 600.000 Menschen Bafög.
- Im Jahr erhielten die Empfänger im Schnitt 556 Euro pro Monat (Studierende 574 Euro, Schülerinnen und Schüler 503 Euro).
- Der Bafög-Höchstsatz für Studierende liegt bei 861 Euro, sofern man nicht mehr bei den Eltern wohnt und keine Familienversicherung mehr möglich ist.
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Bafög: Wer nichts zurückzahlen muss
Die Höhe der Rückzahlung lässt sich nicht im Vorfeld genau festlegen. Denn sie hängt davon ab, in welcher Situation sich der Mensch gerade befindet, der zurückzahlen muss. Und: Es sind nicht alle Empfänger gleichermaßen betroffen. Grundsätzlich gilt, dass nur diejenigen Bafög zurückzahlen müssen, die an einer Hochschule, einer Höheren Fachschule oder Akademien waren. Sie müssen 50 Prozent des Geldes zurückzahlen!
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Doch es gibt auch hier eine Einschränkung: Mit mehr als 10.000 Euro verschuldet sich kein Studierender. Das regelt ein Gesetz, das 2001 in Kraft trat. Höhere Bafög-Rückzahlungen für Studierende gibt es also nicht, berichtet das Handelsblatt. Wer Schüler ist, muss sogar gar nichts zurückzahlen. Für sie ist es ein sogenannter Vollzuschuss. (evo)