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Asyl: Nach Urteilen – wird die Bezahlkarte wieder abgeschafft?

Nachdem in Nürnberg und Hamburg Gerichte gegen die Bezahlkarte entschieden haben, kommt die Frage auf: Kippt die Bezahlkarte?

Asyl-Bezahlkarte
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Hamburg führt Bezahlkarte für Asylbewerber ein - das sagen sie dazu

Hamburg hat als erstes Bundesland Bezahlkarten für Asylbewerber eingeführt. Wir haben direkte Gespräche mit betroffenen Personen geführt, um ihre persönlichen Einschätzungen und Erfahrungen zu sammeln.

Die Flüchtlingskrise belastet den Staat und die Kommunen sehr. Das gesellschaftliche Klima erhitzte sich. Die Opposition forderte Konsequenzen. Eine Bezahlkarte sollte her. Diese ist gekommen. Doch wackelt sie nun wieder?

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Bisher gilt: Mit der Bezahlkarte können Flüchtlinge höchstens 50 Euro Bargeld abheben. Warum die Grenze? Die Politik wollte finanzielle Anreize für Migranten einschränken. Doch ist damit jetzt Schluss. Wird die Bezahlkarte wieder kassiert?

Gerichte in Nürnberg und Hamburg entscheiden gegen Bezahlkarte

Das Nürnberger Sozialgericht hat jetzt in zwei Fällen entschieden: Die Stadt Schwabach muss zwei Asylbewerbern die finanziellen Leistungen wieder auf ihr Konto überweisen. Das Gericht begründete: Die Stadt hätte prüfen müssen, ob 50 Euro als Bargeld-Obergrenze für die Betroffenen angemessen wäre.

Außerdem hätte ein „Änderungsbescheid“ erlassen werden müssen. Auch in Hamburg hat das Sozialgericht entschieden, dass die 50-Euro-Grenze für eine schwangere Asylbewerberin mit Kindern nicht angemessen sein könne.

Asyl-Anwältin: „Festsetzung auf 50 Euro ist rechtswidrig“

Sandro Kirchner (CSU, Staatssekretär im bayerischen Innenministerium) spielt das Urteil in Nürnberg runter: „Dem Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg lag eine Sonderkonstellation zugrunde, die sich nicht bayernweit übertragen lässt.“

Rechtsanwältin Sarah Lincoln, die sich für die Organisation „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ sagt dazu: „Die pauschale Festsetzung des Bargeldbetrages auf 50 Euro ohne Berücksichtigung der persönlichen und örtlichen Umstände der Betroffenen ist rechtswidrig.“

Sie prophezeit: „Ich rechne damit, dass es viele Klagen gegen die Bezahlkarte geben wird. Die Entscheidungen in Hamburg und Nürnberg sind wichtige Wegweiser.“

Obendrein macht sie auf den erheblichen Verwaltungsaufwand aufmerksam: „Die Bezahlkarte in ihrer restriktiven Ausgestaltung führt zu erheblichem Verwaltungsaufwand.“ So sei beispielsweise für jeden einzelnen Fall zu ermitteln, ob der begrenzte Barbetrag individuell auch tatsächlich ausreicht.