Zur Bundestagswahl ist die Briefwahl eine beliebte Option unter Wählerinnen und Wählern. Doch für Unentschlossene, die ihre Wahlunterlagen noch immer bei sich zu Hause liegen haben, bleibt kaum mehr Zeit.
Je später der Stimmzettel verschickt wird, desto niedriger ist die Chance, dass er rechtzeitig zum Wahlsonntag (23. Februar!) ankommt. Allerdings gibt es noch mehrere Wege, wie es deine Stimme zur Auszählung schafft.
++ Dazu wichtig: Briefwahl: Wann sind die Wahlunterlagen eigentlich in meinem Briefkasten? ++
Briefwahl: Die Zeit drängt
Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat alle Nutzer der Briefwahl aufgerufen, ihre Wahlbriefe dringend abzuschicken, sofern es noch nicht geschehen ist. Noch bis zum 20. Februar kann die Post sicherstellen, dass die Unterlagen mit dem Stimmzettel pünktlich den Weg zur Auszählung schaffen.
Brand erklärte dazu in einem Statement in Berlin: „Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag (20. Februar) vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen“. Danach gilt das nicht mehr.
So schafft es deine Stimme rechtzeitig
Wahlbriefe für die Bundestagswahl müssen spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar, bis 18 Uhr bei den zuständigen Stellen der jeweiligen Kommune eingegangen sein. Dafür können Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen auch persönlich dort einwerfen. Zudem kann auch der Wahlzettel in Wahlbüros, etwa in Rathäusern direkt ausgefüllt und in Wahlurnen geworfen werden.
Kritisch zu den mit der vorgezogenen Neuwahl des Bundestages verbundenen knappen Fristen äußerte sich erneut Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler. Probleme, die dieswegen aufgetreten sind, würden „sicherlich zu Beschwerden beim Wahlausschuss des Deutschen Bundestages führen“ und letztlich auch zu Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, sagte er dem Portal „t-online“. „Hätte man sich etwas mehr Zeit gelassen, bis in den März, hätten wir die Probleme jetzt nicht“, fügte Bröchler hinzu.
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Für künftige vorgezogene Wahlen schlug der Landeswahlleiter vor, die geltende 60-Tage-Frist zwischen der Auflösung des Bundestages und der dann fälligen Neuwahl zu verlängern. Sinnvoller sei eine Frist von 90 Tagen, sagte er. (mit AFP)