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Bürgergeld abschaffen: Wieso der CDU-Plan nicht funktionieren kann

Die CDU/CSU spricht immer wieder davon, das Bürgergeld in seiner jetzigen Form abzuschaffen. Doch der Plan würde nicht aufgehen.

Die CDU will aus dem Bürgergeld eine „neue Grundsicherung“ machen.
© IMAGO / Chris Emil Janßen

Das ist das Bürgergeld und so viel steht jedem zu

Wir verraten dir in diesem Video alles, was du über das Bürgergeld wissen musst.

Schluss mit dem Bürgergeld, fordert die CDU und will aus der Sozialleistung eine „neue Grundsicherung“ machen. Dadurch sollen Steuerzahler entlastet und die Wirtschaft in Schwung gebracht werden. Doch der Plan der Merz-Partei wird nicht aufgeben, findet ein Experte.

++ Dazu interessant: Bürgergeld-Plan ist endlich raus: CDU will Leistung auf 0 Euro kürzen ++

Bürgergeld-Strafen für „Totalverweigerer“

Wenn es um das Thema Bürgergeld geht, wird die CDU/CSU emotional. Schnell kommen Merz, Linnemann und Co. mit der Forderung, die Leistung in ihrer jetzigen Art abzuschaffen. Besonders „Totalverweigerer“ sollen dann stärker sanktioniert werden. Wer sich absichtlich nicht beteiligt, eine zumutbare Arbeit ablehnt oder unentschuldigt Termine versäumt, soll in Zukunft keine Leistungen mehr bekommen. Laut CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann soll das eine sechsstellige Zahl von Menschen treffen.

In den Statistiken der Jobcenter gibt es aber praktisch keine Totalverweigerer, erklärt Ökonom Bernd Fitzenberger gegenüber „Focus“: „Es sind nur Einzelfälle, die mehrfach Jobangebote ablehnen. Das könnte auch daran liegen, dass eine rechtssichere Feststellung einer „Totalverweigerung“ eine hohe Hürde für Jobcentermitarbeitende darstellt.“

Linnemann habe recht damit, dass Meldeversäumnisse oder die Nichtteilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ebenfalls Sanktionsgründe sind. Allerdings „stellt sich die Frage, ob er darauf hinaus will, dass man diesen Menschen dann die vollen Leistungen streicht.“ Meldeversäumnisse werden zwar auch sanktioniert, aber es werden eher kleinere Prozentsätze vom Bürgergeld abgezogen, nicht das gesamte Geld. Das wäre durch das Verfassungsgericht auch nicht möglich. „Die CDU müsste als Erstes einmal eine Regelung finden, die verfassungsrechtlich konform wäre.“

Helfen Sanktionen?

Der CDU-Generalsekretär will auch, dass 1,7 Millionen erwerbsfähige Bürgergeldempfänger einen Teil der 1,7 Millionen unbesetzten Stellen annehmen sollen. Doch die Rechnung geht laut Fitzenberger nicht unbedingt auf. Von den 1,8 Millionen Arbeitslosen, die erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind, ist ungefähr die Hälfte langzeitarbeitslos.

Aber „die andere Hälfte ist zum Beispiel nur kurz arbeitslos oder kommt schnell in eine Maßnahme. Zudem gibt es Arbeitslose, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Betreuung von Kindern dem Arbeitsmarkt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen.“ Die tatsächliche Zahl der Menschen, die offene Stellen kurzfristig besetzen können, dürfte also deutlich kleiner sein, als Linnemann vermutet.


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Laut dem Ökonomen seien Sanktionen notwendig, aber „sie sind nicht das Allheilmittel, um Menschen sofort in Beschäftigung zu bringen.“ Am besten sind die Sanktionen, die man nicht aussprechen muss, sondern nur im Raum stehen. Das soll sicherstellen, dass die Leistungsberechtigten ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen.