Das Bürgergeld soll laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) „Chancen eröffnen“ und „Schutz bieten“. Dafür gibt’s seit Januar höhere Regelsätze für Erwachsene (502 Euro) und verbesserte Möglichkeiten in Aus- und Weiterbildungen.
Seit Juli greift die zweite Stufe der „wohl größten Sozialreform seit zwanzig Jahren“, wie Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Bürgergeld bezeichnete. Doch wie sieht es für Menschen aus, die auch mit Bürgergeld arbeiten gehen? Wie viel dürfen Empfänger beispielsweise aus einem Minijob behalten?
Bürgergeld: Aus- und Weiterbildungen im Fokus
Durch das Bürgergeld sollen Menschen vor allem in Aus- und Weiterbildungen gebracht werden. Deshalb unterstützt das Jobcenter dabei ganz besonders. Dabei können sich Empfänger auf zwei unterschiedliche Arten der Unterstützung freuen:
- Weiterbildungsgeld: Das wird für eine abschlussbezogene Weiterbildungsmaßnahme geleistet, beispielsweise eine Berufsausbildung oder eine Umschulung. Im Monat gibt’s dann 150 Euro mehr.
- Bürgergeld-Bonus: Auch für nicht-abschlussbezogene Weiterbildungen von mindestens acht Wochen Länge wird ein monatlicher Bonus von 75 Euro gezahlt.
Und: Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen gibt es zusätzliche Prämien. „Die Prämie wird bei erfolgreicher Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, ausgezahlt“, teilt dazu die Bundesagentur für Arbeit mit.
Demnach gibt es für eine bestandene Zwischenprüfung 1.000 Euro, für eine bestandene Abschlussprüfung gibt es 1.500 Euro. Hier erfährst du mehr über die Aus- und Weiterbildungen und den Ablauf der Auszahlung.
Bürgergeld: So viel darfst du vom Minijob behalten
Und auch für Erwerbstätige ändert sich so einiges. So werden die Freibeträge erhöht. Heißt: Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro dürfen 30 statt bislang 20 Prozent davon behalten werden. „Das bedeutet bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel als bisher“, so das BMAS.
Doch wie viel bleibt am Ende auch übrig vom Minijob und dem hart verdienten Geld? Grundsätzlich gilt: Die ersten 100 Euro werden nicht berücksichtigt. Bei einem Bruttoeinkommen bis 1.200 Euro monatlich bleibt noch zu 10 Prozent unberücksichtigt. Für Beschäftigte mit Kindern beträgt die Grenze 1.500 Euro.
Freibeträge:
Bruttoverdienst | Betrag, der im Bürgergeld nicht berücksichtigt wird – erhöht also das monatliche Einkommen |
---|---|
100 Euro | 100 Euro |
200 Euro | 120 Euro |
400 Euro | 160 Euro |
800 Euro | 268 Euro |
1.000 Euro | 328 Euro |
1.200 Euro | 348 Euro |
1.500 Euro (mit Kind) | 378 Euro |
Mit dem Freibetragsrechner können Empfänger anhand ihres Bruttolohns individuell errechnen, wie viel sie am Ende zusätzlich zum Bürgergeld behalten können. Ein Beispiel: Bekommt man 520 Euro vom Arbeitgeber ausgezahlt, bleiben am Ende nur 184 Euro anrechnungsfrei übrig. 336 Euro werden auf die staatliche Hilfe angerechnet. Wer aus einem Minijob 400 Euro verdient, bekommt 160 Euro anrechnungsfrei.
Bürgergeld: Das gilt für junge Menschen
Ab dem Juli gilt allerdings eine Ausnahme für Schüler und Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Demnach kann das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung genauso wie das Taschengeld aus einem Bundesfreiwilligendienst und FSJ bis zur Minijob-Grenze von derzeit 520 Euro behalten werden.
Diese Regelung gilt auch für eine dreimonatige Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien wird gar nicht angerechnet. Und: Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten.