Kann man eigentlich neben der Rente Bürgergeld beziehen? Schließlich gibt es nicht nur die Altersrente, sondern auch andere Renten. Kein Wunder also, dass die Antwort auf diese Frage differenziert ausfällt.
Haben Altersrentner einen Anspruch auf Bürgergeld? Wer in Altersrente geht, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld. Wer die Altersgrenze für seine Rente bereits erreicht hat, kann diese Sozialhilfe nicht mehr in Anspruch nehmen. Dies ist im Paragraph 7 im zweiten Sozialgesetzbuch geregelt. Sollte die Rente nicht zum Leben reichen, gibt es noch die Grundsicherung im Alter.
Rente: Menschen, die teilweise erwerbsgemindert sind, haben einen Bürgergeldanspruch
Wie sieht es mit Personen aus, die voll erwerbsgemindert sind? Auch Personen, die voll erwerbsgemindert sind und eine Erwerbsminderungsrente bekommen, haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. Voll erwerbsgemindert ist, wer aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.
Haben Menschen, die teilweise erwerbsgemindert sind einen Anspruch auf Bürgergeld? Wer jedoch nur teilweise erwerbsgemindert ist, kann das Bürgergeld beanspruchen. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann.
Zu welchen Renten kann ebenfalls Bürgergeld beziehen?
- Hinterbliebenenrente
- Waisenrente
- Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- Rente nach dem Bundesentschädigungsgesetz
Gibt es noch etwas zu beachten? Die meisten dieser Renten werden als Einkommen gewertet, was heißt, dass diese auf das Bürgergeld angerechnet werden. Nur die Grundrente zählt nicht als Einkommen. Die Rente nach dem Bundesentschädigungsgesetz wird laut dem Arbeitsministerium bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nicht beim Bürgergeld berücksichtigt.