Bei all den steigenden Kosten ist der Regelsatz des Bürgergelds für viele nur eine geringe Hilfe. Die wenigsten denken dabei auch noch an eine Steuererklärung.
Im Regelfall müssen Empfänger vom Bürgergeld auch keine Steuererklärung abgeben. Doch es gibt Ausnahmen. In einigen Fällen lohnt sich das sogar.
Bürgergeld: Das bringt dir eine Steuererklärung
Normalerweise müssen Bürgergeld-Empfänger keine Steuererklärung machen. Besonders gilt das für Berechtigte, die das ganze Jahr Bürgergeld bekommen haben. Aber wie das Portal „gegen-hartz.de“ angibt, lohnt sich eine Steuererklärung in einigen Fällen durchaus:
1. Wenn man Bürgergeld für ein paar Monate im Kalenderjahr erhalten hat
2. Wenn man Bürgergeld als Aufstockung zum Einkommen erhält
Wer sich in den Steuerklassen 1 oder 2 befindet, kann sich besonders auf eine Erstattung freuen. Dann kann diese mehrere hundert Euro betragen. So lohnt sich eine Steuererklärung erst recht. Üblicherweise sind in Steuerklasse 1 Ledige und Geschiedene angesiedelt. Wer vor Erhalt des Bürgergelds gearbeitet hat, kann sich nach wie vor zu viel gezahlte Steuern zurückholen.
Bürgergeld: Das bringt dir eine Steuererklärung
Nicht nur Arbeitslose erhalten das Bürgergeld. Auch wer zu wenig Einkommen bekommt, welches nicht die Lebenshaltungskosten abdeckt. Diejenigen können in ihrer Steuererklärung die Kosten absetzen, die für die Ausführung der Arbeit notwendig waren. Dazu zählen Kosten für Arbeitskleidung, Reise- und Fahrtkosten oder andere Kosten, die für Arbeitsmittel verwendet wurden. All diese gehören in der Steuererklärung zu den Werbungskosten.
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Doch für Bürgergeld-Empfänger ist auch Vorsicht geboten. Denn die Steuerrückzahlungen gelten als Einkommen. Diese können dann auf laufende Bürgergeld-Zahlungen angerechnet werden. Wer also aktuell Bürgergeld empfängt, sollte bei der Steuererklärung genau schauen, ob diese hilft oder eher für Abzüge sorgt.