Konsumentinnen und Konsumenten mussten lange darauf warten, doch zum 1. April ist es endlich so weit: Das Cannabis-Gesetz (CanG) kommt und bringt einen großen Teil der Legalisierung nach Deutschland! Das Gesetz der Ampel-Regierung entwickelte sich nun, nachdem im Bundestag viel daran angepasst werden musste.
Viele Jahrzehnte war Cannabis illegal, damit soll aber mit der Teil-Legalisierung Schluss sein. Vor allem soll damit der Schwarzmarkt eingedämmt werden. Aber was genau ist laut Gesetzentwurf dann für die Bürgerinnen und Bürger erlaubt? Alles zum sogenannten CanG erfährst du hier!
Teil-Legalisierung kommt mit neuem Gesetz
Ab dem 1. April ist mit dem Cannabis-Gesetz deutschlandweit der Konsum und Besitz von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen straffrei. Dabei war der Kauf und Verkauf, aber auch der Anbau von Cannabis seit den 1970er Jahren verboten. Laut Betäubungsmittelgesetz drohten Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Jetzt soll es aber Volljährigen gestattet sein, bestimmte Mengen der Droge für den Eigenanbau und Besitz zu erwerben. Ab dem 1. Juli 2024 sollen auch Cannabis-Clubs die Möglichkeit haben, zusammen Gras anzubauen. Die Abgeordneten im Bundestag stimmten am Freitag (23. Februar) frisch über den Gesetzesentwurf ab.
Cannabis: Was ist mit dem Gesetz erlaubt?
Der Kauf und Verkauf, sowie der Anbau von Cannabis als Rauschmittel sind seit den 1970er Jahren in Deutschland verboten. Auch wenn der Besitz kleiner Mengen schon lange vielerorts gar nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird. Laut dem Betäubungsmittelgesetz drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Die Bundesregierung will Cannabis zum 1. April 2024 die Legalisierung nach Deutschland bringen. Dann wird es Volljährigen gestattet sein, bestimmte Mengen der Droge für den Eigenanbau und Besitz zu erwerben. Zum 1. Juli des gleichen Jahres sollen auch Cannabis-Clubs die Möglichkeit erhalten, gemeinschaftlich anzubauen.
Das erste Modell stellten SPD-Minister Karl Lauterbach und Grünen-Minister Cem Özdemir bereits 2023 vor. Es soll unter anderem dem Schwarzmarkt den Kampf ansagen. Gesundheitsausschuss befasste sich gleichzeitig im November 2023 mit der Kritik zum geplanten Gesetz. Zum Beispiel wegen der möglichen Nebenwirkungen wie Panikattacken, Herzrasen oder Erinnerungslücken.
Das gilt beim Besitz und Eigenkonsum
Zum April soll laut Gesetzentwurf des Bundestags der Besitz von 25 Gramm für Personen ab 18 Jahren erlaubt sein. Im Eigenanbau verdoppelt sich die erlaubte Menge von 25 auf 50 Gramm getrocknetes Cannabis. Im Umfeld von Schulen, Kitas, Spielplätze und öffentlichen Sportstätten ist der Eigenkonsum in einem Radius von 100 Metern verboten. In Fußgängerzonen dürfen Kiffer zwischen 7 und 20 Uhr nicht rauchen.
Cannabis-Clubs zum Juli
In sogenannten Cannabis-Clubs sollen in Vereinen Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen. Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten sollen weiterhin verboten bleiben. Pro Verein sind maximal 500 Mitglieder erlaubt, die dort dann einen Beitrag zahlen müssen. Die Clubs dürfen pro Mitglied maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat abgeben. Personen unter 21 Jahren dürfen pro Monat 30 Gramm mit maximalem THC-Gehalt von zehn Prozent kriegen.
Privater Cannabis-Anbau
Privat dürfen Konsumenten maximal drei Cannabis-Pflanzen haben. Hierfür gelten aber bestimmte Regeln zur Sicherung. Samen, Pflanzen und geerntetes Marihuana müssen gegen Diebstahl geschützt werden. Auch Kinder dürfen darauf keinen Zugriff haben. Die Ernte und Utensilien kannst du zum Beispiel mit abschließbaren Schränken und Räumen sichern.
Was ist verboten?
Nicht alles ist beim Cannabis-Gesetz legal. So dürfen Jugendliche unter 18 Jahren die Pflanze nicht konsumieren und besitzen. Erwischt die Polizei sie beim Besitz, winken Interventions- und Präventionsprogramme. Der allgemeine Handel bleibt allerdings für alle Altersgruppen illegal. Dazu gilt für Personen im Alter von 18 bis 21 Jahren eine niedrigere zulässige THC-Grenze beim Erwerb von Cannabis, wie auch bei der Abgabe in den Clubs. Wie es bei dem Konsum und Autofahren steht, ist noch nicht konkret festgelegt. Das Verkehrsministerium will dafür bis Ende März einen THC-Grenzwert vorschlagen.
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Die geplanten Strafen sind aber deutlich milder als vor dem Gesetz. So droht bei geringer Überschreitung der Besitzgrenzen nicht sofort eine harte Strafverfolgung. Mengen zwischen 25 und 30 Gramm im öffentlichen Raum und zwischen 50 und 60 Gramm im privaten Bereich lediglich als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden. Erst wenn die Mengen überschritten werden, ist der Besitz erst strafbar. Dann droht in der Theorie auch eine Gefängnisstrafe.
Das Cannabis-Gesetz ist geplant und beschlossen von der Ampel-Regierung. Die führt Bundeskanzler Olaf Scholz an. Alles zu seiner Person erfährst du hier: Olaf Scholz privat: Als er DAS über seine Ehefrau Britta gefragt wird, reagiert er empört