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Ist das „Compact“-Verbot durch Faeser ein Fehler? Scharfe Kritik an Faeser wird laut

Nancy Faeser im Kreuzfeuer der Kritik nach dem Compact-Verbot. Bundestags-Vizepräsident Kubicki redet sogar über einen Rücktritt.

Faeser in der Kritik nach "Compact"-Verbot
© IMAGO / Andre Lenthe, IMAGO / dts Nachrichtenagentur

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In einer Sache besteht auch bei seriösen Kritikern des „Compact“-Verbotes kein Zweifel: Das Magazin“ war ein fremdenfeindliches, aufwieglerisches und antisemitisches Blatt, das einen Beitrag zu einem Umsturz in der Bundesrepublik leisten wollte. Allein schon ein Blick auf die Cover der jeweiligen Ausgabe genügte, da wusste man, wohin die Reise bei diesem Blatt ging.

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„Habeck in den Knast“, „Die Impf-Diktatur“, „Der neue Faschismus“ (über die Ampel-Regierung) oder „Invasion aus Afrika“ – hier wurden Feindbilder bedient. Der Inhalt ging weit über eine journalistisch-kritische Beleuchtung der Mächtigen in Berlin hinaus, sondern stellte die Systemfrage. Nicht ohne Grund ordnete das Bundesamt für Verfassungsschutz das „Compact“-Magazin bereits seit 2021 als „gesichert rechtsextremistisch“ ein.

Staatsrechtler: „Problematisch, wenn Regierung ein Pressemedium verbietet“

Dennoch gibt es nun eine Debatte darüber, ob das von Innenministerin Nancy Faeser ausgesprochene Verbot des AfD-nahen Magazins falsch war.

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Der Staatsrechtler Professor Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, der selber für das konservative Magazin „Cicero“ schreibt, äußerte am Dienstag bei „Welt“ seine klaren Bedenken: „Wir sehen, was ganz problematisch und heikel ist, nämlich eine Regierung verbietet ein Pressemedium, das regierungskritisch ist. Das kennen wir eigentlich eher aus autoritären Staaten.“

„Compact“-Verbot: Faeser wendete einen „Trick“ an

Boehme-Neßler betont, dass das Grundrecht der Pressefreiheit in Deutschland sehr weit reicht. Zwar sei auch diese Freiheit „nicht völlig unbegrenzt“, aber ein Eingriff müsse „strikt verhältnismäßig“ sein. Der Professor kritisiert, dass die SPD-Politikerin einen „Trick“ angewendet habe, um ihre Maßnahme durchzuziehen. „Der Trick ist: sie definiert die Redaktion und den Verlag von ‚Compact‘ als Verein und dann sagt sie, sie darf Vereinsrecht anwenden und dann verbietet sie ‚Compact‘ als Verein. Einen Verein zu verbieten ist nicht so schwierig“, erklärt der Staatsrechtler. Doch das sei „juristisch völlig inakzeptabel“.

Kubicki: Rücktritt der Innenministerin wäre unvermeidlich

Auch der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) nimmt Faeser in die Mangel. Er habe zwar „keinen Zweifel daran dass es sich bei ‚Compact‘ um ein rechtsextremitisches Blatt handelt“. Man hätte nach seiner Ansicht aber „auf Grundlage des Strafrechts und des Jugendschutzgesetzes in Verbindung mit den Landespressegesetzen“ handeln können und müssen. „Gerade zum Schutz der Verfassung muss die Verfassung aber peinlich genau beachtet werden“, meint Kubicki. Der Liberale ist überzeugt davon, dass ein Rücktritt Faesers „unvermeidlich“ wäre, sollte das ausgesprochene Verbot, was er befürchte, gerichtlich wieder aufgehoben werden.

Im rechten Milieu geht Sorge vor nächsten Verboten um

Andere Kommentatoren im Netz, die eher rechtsgerichtet sind, befürchten gar schon weitere folgende Verbote von Medien dieser politischen Ausrichtung. Erst werde „Compact“ verboten, dann „Nius“, danach möglicherweise „Tichys Einblick“, prophezeien sie. Die Rede ist oft von „Staatswillkür“. Wiederum andere geben zu bedenken, dass Faesers Verbot ins Gegenteil umschlagen könnte, sollte die AfD in Zukunft einen Innenminister stellen und dieser zu ähnlichen Mitteln greifen.


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