Monatelang haben Studierende auf die Auszahlung der von der Ampel versprochenen Einmalzahlung gewartet – und nun gehen doch einige von ihnen leer aus! Eine davon: Studentin Nina Pralle aus Meerbusch (NRW). Eine „Ungerechtigkeit“, klagt sie gegenüber unserer Redaktion.
Als Pralle die 200 Euro Hilfe vom Staat beantragen will, erlebt sie eine böse Überraschung. Sie kann sich das Geld abschminken. Aus ihrer Sicht ist das unfair.
Keine 200 Euro: „Habe allein 10 Freunde, die das betrifft“
Pralle ist deutsche Staatsangehörige, hat ihren Wohnsitz in NRW und entsprechend auch mit der galoppierenden Inflation zu kämpfen. Da kämen die 200 Euro gerade recht. Ihr Problem: Sie studiert knapp hinter der deutsch-niederländischen Grenze an der Universität Fontys in Venlo.
Mehr zur Einmalzahlung an Studierende:
- Antragsberechtigt sind Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler an Fachschul- und Berufsfachschulklassen
- Insgesamt geht es um rund 3,5 Millionen Menschen
- Die Einmalzahlung beläuft sich als Energiepreispauschale auf 200 Euro
- Der Antrag muss online gestellt werden: einmalzahlung200.de
Da macht die Bundesregierung nicht mit! Wenn man ausschließlich an einer ausländischen Ausbildungsstätte immatrikuliert ist, ist man nicht antragsberechtigt. Pralle, die in den Niederlanden Logistik studiert, kann darüber nur den Kopf schütteln: „Ich habe allein 10 Leute in meinem Freundeskreis, die das betrifft. Die kommen aus Düsseldorf, Krefeld, Viersen, Meerbusch und pendeln rüber“. An der Grenzuniversität gibt es einen besonders hohen Anteil deutscher Studierender, zumal viele Studiengänge auch auf Deutsch angeboten werden.
Pralle verweist auch auf Studierende aus dem Münsterland, die die Universität Twente in Enschede besuchen. Die hätten das identische Problem und keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale.
Keine Einmalzahlung von 200 Euro: „Habe auch meine Kosten zu tragen“
Hat die Bundesregierung diese Studierenden bei der Ausgestaltung der Einmalzahlung vergessen? „Ich habe genauso meine Kosten zu tragen wie alle anderen Studenten mit deutschem Wohnsitz und werde da völlig im Stich gelassen“, so Pralle. Sie möchte nun für sich und alle Betroffenen auf diese ungleiche Behandlung aufmerksam machen.
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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung antwortet dazu auf Anfrage dieser Redaktion, dass mit der digitalen Antragsplattform „ausländische Studierende und Schülerinnen bzw. Schüler eingeschlossen werden, die an einer dieser Ausbildungsstätten in Deutschland eingeschrieben sind“. Der Wohnsitz oder der ständige Aufenthalt müsse dafür in Deutschland sein.
Das große Aber: „Erfasst werden damit allerdings nicht Studierende und Schülerinnen bzw. Schüler, die in Deutschland wohnen und eine Ausbildung an einer ausländischen Ausbildungsstätte betreiben“. Heißt: Nur, wer zum 1. Dezember an einer deutschen Universität oder Hochschule immatrikuliert war, auch wenn er sich in einem Auslandssemester befand, hat ein Anrecht auf die 200 Euro. Studentin Nina Pralle geht demnach leer aus. Eine genaue Zahl an grenzpendelnden Studenten, die das ebenfalls betrifft, konnte das Bundministerium nicht nennen.