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Energiepreispauschale: Auch Studenten können sie nun beantragen – SO geht’s!

Auch Studenten können nun die Energiepreispauschale beantragen. DAS musst du dabei auf jeden Fall beachten.

u00a9 IMAGO / Michael Gstettenbauer

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Auch für viele Studenten werden die steigenden Energiepreise zur großen Belastung. Die Bundesregierung möchte jedoch zumindest etwas Unterstützung leisten. Studenten sollen deshalb nun auch von der Energiepreispauschale profitieren.

Doch bisher tat sich wenig. Seit Monaten wurde über die Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler diskutiert, doch nun ist in die Sache etwas Bewegung gekommen. Die ersten Studenten können nun den Antrag stellen.

Energiepreispauschale für Studenten: Es kommt Bewegung rein

Die ersten Studierenden können die lang ersehnte Energiepreispauschale von 200 Euro beantragen. Rund zwei Wochen vor dem geplanten Start der Antragsplattform für alle etwa 3,5 Millionen Studierenden und Fachschüler ist eine Pilotphase angelaufen, wie ein Sprecher des Bundesbildungsministeriums am Freitag in Berlin bestätigte. Daran nehmen mehrere Hochschulen in Deutschland teil.

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In der Pilotphase soll überprüft werden, ob die technischen Abläufe funktionieren. Mit dabei sind unter anderem die Hochschule Reutlingen und die Otto von Guericke Universität in Magdeburg. Die dort eingeschriebenen Studentinnen und Studenten könnten die 200 Euro schon jetzt beantragen, wie die Hochschulen auf ihren Internetseiten bekanntgaben.

Energiepreispauschale für Studenten: DAS musst du beachten

Jeder, der die 200 Euro beantragen möchte, muss sich dafür zunächst ein Nutzerkonto beim Bund anlegen, ein sogenanntes BundID-Konto. Alle müssen sich zunächst unter der Adresse id.bund.de ein Konto anlegen. Hier gibt es drei Möglichkeiten:

  • Anmeldung mit Hilfe der Online-Funktion des Personalausweises oder über das Elsterzertifikat, das man für die elektronische Steuererklärung nutzt
  • Oder klassisch wie bei anderen Nutzerkonten im Netz: Nutzername und Passwort ausdenken und E-Mail-Adresse angeben. Angegeben werden müssen aber auch: Geburtstag, Geburtsort und Adresse, denn es geht ja um ein Konto, mit dem man sich gegenüber Behörden ausweisen können soll. Anschließend kommt eine E-Mail und die Registrierung muss noch durch Klick auf einen Link bestätigt werden.
  • Die nächsten Schritte werden wahrscheinlich in etwa so aussehen, wie an der Pilot-Uni Magdeburg: Die Studierenden und Fachschüler bekommen von ihrer Einrichtung eine Nachricht und einen langen Zugangscode. In einer Anmeldemaske auf der Seite Einmalzahlung200.de muss zuerst dieser Code eingegeben werden.
  • Wer sich bei BundID nur das einfache Nutzername/Passwort-Konto zugelegt hat, ohne Personalausweis oder Elsterzertifikat, bekommt zusätzlich von der Uni oder Schule eine Pin, die ebenfalls auf der ersten Seite eingegeben wird.
  • Mit dem nächsten Klick gelangt man zu BundID, meldet sich dort mit der vorher gewählten Methode an und es öffnet sich die eigentliche Antragsseite. Der Rest geht schnell: Kontonummer eingeben, ein paar Häkchen setzen, wie: „Ich versichere, dass ich die Einmalzahlung (…) nur einmal beantrage“ und absenden. Das Geld wird dann irgendwann überwiesen.

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Das genaue Verfahren für alle steht noch nicht fest. Änderungen sind noch möglich. Am 15. März soll die Antragsstellung überall möglich sein. Das sei mit den Ländern vereinbart, hieß es vom Bundesbildungsministerium. (mit dpa)